Betreff
Abschlussbericht des Wirtschaftswegekonzeptes
Vorlage
BV/260/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Büro Ge-Komm GmbH, Melle wurde im Februar 2016 mit der Erstellung eines kommunalen Wirtschaftswegekonzeptes beauftragt. In einem ersten Schritt im Rahmen der zeitlichen Abfolge stand die Grundlagenaufbereitung mit der Projekteinrichtung an. Die Bereisungen der Wege mit Fotodokumentation und Bestandsaufnahme fanden in den Monaten Mai und Juni 2016 statt. Nachdem die Datenanalyse und der daraus erarbeitete Konzeptentwurf fertig gestellt waren, wurde den Verwaltungsausschüssen der drei Gemeinden im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Entwurf des Wirtschaftswegekonzeptes am 21.11.2016 vorgestellt. Um der Politik einen Einblick in den Konzeptentwurf zu ermöglichen, wurde das Projekt im Portal www.wirtschftswegekonzept.de im Dezember 2016 freigeschaltet. Das sich anschließende Bürgerbeteiligungsverfahren wurde in einem ersten Schritt im Zeitraum von Januar und Februar 2017 mit Abendveranstaltungen in den einzelnen Ortschaften begonnen. Damit den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, Stellungnahmen zum Konzeptentwurf einzureichen, wurde das Portal bis Ende März 2017 geöffnet. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Ge-Komm in Listenform aufgearbeitet und im Geoinformationssystem den einzelnen Wegeabschnitten zugordnet worden. Gemeinsam mit der Verwaltung wurden die Stellungnahmen gesichtet, geprüft, abgewogen und kommentiert. Der Konzeptentwurf ist dahingehend überarbeitet worden. Die Zugangsdaten des überarbeiteten Konzeptentwurfes mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kommentierung der Verwaltung wurden den Ratsmitgliedern durch Freischaltung des Bürgerdialogs mit der Möglichkeit der Kommentierung übermittelt. Stellungnahmen dazu wurden nicht abgegeben. In der Zeit vom 11.09.2017 bis 13.10.2017 wurde der Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Das Konzept wird um die in diesem Zeitraum eingegangenen neuen Kommentare durch Ge-Komm GmbH ergänzt. Der Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung wird dem Ausschuss für Wege und Verkehr am 20.11.2017 im Rahmen einer Präsentation durch Ge-Komm vorgestellt. Weitere Beratungen sind in den Ortsräten, im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat eingeplant.

 

Die daraus anzustrebenden Ziele und Ergebnisse mit den Handlungsempfehlungen werden wie folgt festgehalten und fortgeschrieben:

 

Der nun in der endgültigen Fassung vorliegende Abschlussbericht

 

  • ist ein verlässliches Konzept für die Zukunft – Perspektivkonzept 25 Jahre –

 

  • bietet wirtschaftliche Vorteile für die  Kommunen

 

  • gibt den Bürgerinnen und Bürger Sicherheit

 

  • soll eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erlangen

 

 

Dabei sind Einzelfallbetrachtungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen grundsätzlich abzuwägen vorzunehmen und untereinander abzuwägen.

 

Das Wirtschaftswegekonzept ist unter dem bereits bekannten Projektnamen einsehbar. Die Kommentare mit den Abwägungen sind der Vorlage beigefügt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das kommunale Wirtschaftswegekonzept in der vorgelegten Fassung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt