Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 beschlossen, dass sich die
Gemeinde Bohmte für die Ortschaft Bohmte um eine Teilnahme an dem vom Land
Niedersachsen beabsichtigten Modellversuch zu einer flächenhaften
Geschwindigkeitsreduzierung bewirbt.
Mittlerweile sind die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme “Modellprojekt
Tempo 30” vom Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
verschickt worden.
Bei dem Modellversuch sollen insbesondere die Auswirkungen und
Veränderungen von Tempo 30 gegenüber bisher Tempo 50 in den Bereichen Luft,
Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange gutachterlich untersucht
werden.
A ) Ziele des Gutachtens sind:
a)
die
Ermittlung der Veränderungen in den Untersuchungsfeldern
a.
Luft
(Klima und Luftschadstoffe)
b.
Lärm
c.
Verkehr
(Sicherheit und verkehrliche Belange)
b)
die
Übertragbarkeit der festgestellten Veränderung /Differenzen
c)
die
Erarbeitung von Empfehlungen möglicher Kriterien für die Anordnung von Tempo 30
mit geringeren Voraussetzungen als von der bisher geltenden Rechtslage
vorgegeben.
B) Kriterien für die Auswahl
der Kommunen im Rahmen des Modellprojekts
Für das Modellprojekt Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
(einschließlich Bundes- und Landesstraße) sollen in Niedersachsen
Streckenabschnitte in verschiedenen Kommunen ausgewählt werden, die
unterschiedliche typische verkehrliche und städtebauliche Problemlagen umfassen
und die die besondere räumliche Struktur und Vielfalt in Niedersachsen
berücksichtigen.
Die nachfolgenden Kriterien unterteilen sich in solche, die zwingend
für eine Teilnahme erforderlich sind und darüber hinaus in solche
optionalen Kriterien, die dazu dienen, die Auswahl einzugrenzen. Es sollen
Streckenabschnitte in den Kommunen ausgewählt werden, bei denen die besten
Voraussetzungen im Sinne des Erzielens verwertbarer und übertragbare Ergebnisse
gegeben sind
(“Ranking”).
Seitens der Städte und Gemeinden, die Abschnitte für das
Modellprojekt Tempo 30 benennen, besteht eine aktive Mitwirkungspflicht.
Das Projekt ist für eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.
B 1)
Kritierien, die seitens der Kommuen für eine Teilnahme zwingend erfüllt sein müssen:
·
Benennung
der konkreten Streckenabschnitte ( inkl. kartografischer Darstellung), die
beschränkt werden sollen. Die zu untersuchenden Streckenabschnitte müssen
mindestens 500 m lang sein und es sollte möglichst versucht werden,
Knotenpunkte mit einzubeziehen.
·
Darstellung
einer Gefahrenlage für die in Frage kommenden Streckenabschitte und damit
Definition der damit verbundene(n) Erwartung(en) (z.B. Reduzierung der
Lärmbelästigung, Verbesserung der
Luftqualität etc.). In Betracht kommen für die Gefahrenlage u.a. die Überschreitung von Grenzwerten nach der 39.
BImSchV (Luft), der 16. BImSchV (Lärm)
oder eine erhöhte Unfallgefahr.
·
Ratsbeschluss
zur Teilnahme an dem Modellprojekt
B 2) Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, das eine Kommune/ein Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt wird:
· ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/24 h (DTV) bei üblichen LKW-Anteilen ( 3% - 15%) und durchgehender Randbebauung
· eine Anzahl von mindestens 100 Personen, die von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Lärm) Tag und /oder Nacht betroffen sind
· aktuelles Verkehrskonzept für den Bereich, in dem der zu untersuchende Streckenabschnitt sich befindet
· städtebauliches Konzept ( z.B. ein Dorfentwicklungsplan oder städtebauliches Sanierungskonzept), das die Bedeutung des Abschnittes erkennbar macht
· Unfalldaten sowie Berichte der Unfallkommisssionen für den betreffenden Abschnitt über einen Zeitraum von 3 Jahren
· Beschreibungen weiterer Maßnahmen
· Ideen zum Beteiligungsprozess (Arbeitskreise, Runde Tische)
Folgende Unterlagen sind seitens der
Kommune einzureichen, soweit sie vorliegen
·
digitale Karten, in die die örtlichen, aktuellen
Besonderheiten seitens der Kommune eingepflegt sind
·
Lärmaktionsplan
·
Luftreinhalteplan
Die Mitwirkung der Kommune wird
insbesondere bei nachstehenden Anforderungen erwartet:
· möglichst Mitwirkung bei der Verkehrsüberwachung im Rahmen des Modellprojekts- soweit der Kommune die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung obliegt
· Mitwirkung bei der Einschätzung und ggf. Vervollständigungen von erforderlichen Eingangsdaten, insbesondere wenn dabei Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten erforderlich sind
· ggf. Anpassungen der LSA-Steuerungen auf 30 km/h in den Untersuchungsabschnitten
· Beteiligung an einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie vor Ort als auch für das Gesamtprojekt
· Bereitschaft, sich mit assozierten Kommunen (keine offiziellen Teilnehmer am Modellprojekt, aber sehr interessiert an den Ergebnissen) auszutauschen.
Das Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weist darauf hin, dass die
Kommunen gebeten sind, für jeden einzelnen Streckenabschnitt, der Gegenstand
des Modells werden soll, darzustellen, dass die Kriterien zu B 2) aus dem
Kriterienkatalog erfüllt sind, soweit möglich mittels geeigneter
aussagekräftiger
Unterlagen - und warum konkret dieser Streckenabschnitt seitens der Kommune
vorgeschlagen wird.
Im vorliegenden Ratsbeschluss vom 15. Juni 2017 sind keine konkreten Straßenabschnitte benannt, für die im Rahmen des Modellprojektes eine Interessenbekundung abgegeben werden soll. Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist zu überlegen, ob und wenn ja, für welche konkreten Streckenabschnitte in der Ortschaft Bohmte eine Aufnahme in den Modellversuch beantragt werden soll. Sollte die Gemeinde Bohmte in das Pilotprojekt aufgenommen werden, ist laut Auskunft des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, während der 3 jährigen Pilotphase keine bauliche Änderung in den Straßenabschnitten erfolgen darf.
Der vollständige Kriterienkatalog ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar.
Anlagen:
Der Rat fasst einen
dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |