Betreff
Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
Vorlage
BV/249/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 beschlossen, dass sich die Gemeinde Bohmte für die Ortschaft Bohmte um eine Teilnahme an dem vom Land Niedersachsen beabsichtigten Modellversuch zu einer flächenhaften Geschwindigkeitsreduzierung bewirbt.

 

Mittlerweile sind die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme “Modellprojekt Tempo 30” vom Nds.  Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr  verschickt worden.

 

Bei dem Modellversuch sollen insbesondere die Auswirkungen und Veränderungen von Tempo 30 gegenüber bisher Tempo 50 in den Bereichen Luft, Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange gutachterlich untersucht werden.

 

A ) Ziele des Gutachtens sind:

 

a)      die Ermittlung der Veränderungen in den Untersuchungsfeldern

a.       Luft (Klima und Luftschadstoffe)

b.      Lärm

c.       Verkehr (Sicherheit und verkehrliche Belange)

 

b)      die Übertragbarkeit der festgestellten Veränderung /Differenzen

 

c)       die Erarbeitung von Empfehlungen möglicher Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 mit geringeren Voraussetzungen als von der bisher geltenden Rechtslage vorgegeben.

 

B) Kriterien für die Auswahl der Kommunen im Rahmen des Modellprojekts

 

Für das Modellprojekt Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (einschließlich Bundes- und Landesstraße) sollen in Niedersachsen Streckenabschnitte in verschiedenen Kommunen ausgewählt werden, die unterschiedliche typische verkehrliche und städtebauliche Problemlagen umfassen und die die besondere räumliche Struktur und Vielfalt in Niedersachsen berücksichtigen.

 

Die nachfolgenden Kriterien unterteilen sich in solche, die zwingend für eine Teilnahme erforderlich sind und darüber hinaus in solche optionalen Kriterien, die dazu dienen, die Auswahl einzugrenzen. Es sollen Streckenabschnitte in den Kommunen ausgewählt werden, bei denen die besten Voraussetzungen im Sinne des Erzielens verwertbarer und übertragbare Ergebnisse gegeben sind  

(“Ranking”).

 

Seitens der Städte und Gemeinden, die Abschnitte für das Modellprojekt Tempo 30 benennen, besteht eine aktive Mitwirkungspflicht.

 

Das Projekt ist für eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.

 

B 1) Kritierien, die seitens der Kommuen für eine Teilnahme zwingend                      erfüllt sein müssen:

 

·         Benennung der konkreten Streckenabschnitte ( inkl. kartografischer Darstellung), die beschränkt werden sollen. Die zu untersuchenden Streckenabschnitte müssen mindestens 500 m lang sein und es sollte möglichst versucht werden, Knotenpunkte mit einzubeziehen.

 

·         Darstellung einer Gefahrenlage für die in Frage kommenden Streckenabschitte und damit Definition der damit verbundene(n) Erwartung(en) (z.B. Reduzierung der Lärmbelästigung, Verbesserung   der Luftqualität etc.). In Betracht kommen für die Gefahrenlage u.a. die   Überschreitung von Grenzwerten nach der 39. BImSchV (Luft), der 16.     BImSchV (Lärm) oder eine erhöhte Unfallgefahr.

 

·         Ratsbeschluss zur Teilnahme an dem Modellprojekt

 

 

B 2) Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, das eine Kommune/ein                               Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt wird:

 

·         ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/24 h (DTV) bei üblichen LKW-Anteilen ( 3% - 15%) und durchgehender Randbebauung

 

·         eine Anzahl von mindestens 100 Personen, die von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Lärm) Tag und /oder Nacht betroffen sind

 

·         aktuelles Verkehrskonzept für den Bereich, in dem der zu untersuchende Streckenabschnitt sich befindet

 

 

·         städtebauliches Konzept ( z.B. ein Dorfentwicklungsplan oder städtebauliches Sanierungskonzept), das die Bedeutung des Abschnittes erkennbar macht

 

·         Unfalldaten sowie Berichte der Unfallkommisssionen für den betreffenden Abschnitt über einen Zeitraum von 3 Jahren

 

 

·         Beschreibungen weiterer Maßnahmen

 

·         Ideen zum Beteiligungsprozess (Arbeitskreise, Runde Tische)

 

Folgende Unterlagen sind seitens der Kommune einzureichen, soweit sie vorliegen

 

·         digitale Karten, in die die örtlichen, aktuellen Besonderheiten seitens der Kommune eingepflegt sind

 

·         Lärmaktionsplan

 

·         Luftreinhalteplan

 

Die Mitwirkung der Kommune wird insbesondere bei nachstehenden Anforderungen erwartet:

 

·         möglichst Mitwirkung bei der Verkehrsüberwachung im Rahmen des Modellprojekts- soweit der Kommune die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung obliegt

 

·         Mitwirkung bei der Einschätzung und ggf. Vervollständigungen von erforderlichen Eingangsdaten, insbesondere wenn dabei Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten erforderlich sind

 

 

·         ggf. Anpassungen der LSA-Steuerungen auf 30 km/h in den Untersuchungsabschnitten

 

·         Beteiligung an einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie vor Ort als auch für das Gesamtprojekt

 

 

·         Bereitschaft, sich mit assozierten Kommunen (keine offiziellen Teilnehmer am Modellprojekt, aber sehr interessiert an den Ergebnissen) auszutauschen.

 

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weist darauf hin, dass die Kommunen gebeten sind, für jeden einzelnen Streckenabschnitt, der Gegenstand des Modells werden soll, darzustellen, dass die Kriterien zu B 2) aus dem Kriterienkatalog erfüllt sind, soweit möglich mittels geeigneter aussagekräftiger
Unterlagen - und warum konkret dieser Streckenabschnitt seitens der Kommune vorgeschlagen wird.

 

Im vorliegenden Ratsbeschluss vom 15. Juni 2017 sind keine konkreten Straßenabschnitte benannt, für die im Rahmen des Modellprojektes eine Interessenbekundung abgegeben werden soll.  Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist zu überlegen, ob und wenn ja, für welche konkreten Streckenabschnitte in der Ortschaft Bohmte eine Aufnahme in den Modellversuch beantragt werden soll. Sollte die Gemeinde Bohmte in das Pilotprojekt aufgenommen werden, ist laut Auskunft des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, während der 3 jährigen Pilotphase keine bauliche Änderung in den Straßenabschnitten erfolgen darf.

 

Der vollständige Kriterienkatalog ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle  Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt