Betreff
Gesamtkonzept zur Neuausrichtung und Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/242/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Am 09.12.2010 hat der Rat einstimmig das Konzept zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte beschlossen. Das Konzept gliedert sich in die drei Teilbereiche

  1. Frühe präventive Hilfen,
  2. Schulsozialarbeit an Haupt- und Realschulen und
  3. Offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Vergabe des Auftrages zur Umsetzung erfolgte im Mai 2011 durch Beschluss des Verwaltungsausschusses an den Verein Kinderhaus Wittlager Land. Der Vertrag mit dem Kinderhaus Wittlager Land e.V. wurde letztmalig am 23.10.2014 bis zum 31.07.2018 verlängert.

 

Die Schulsozialarbeit wurde zum 01.08.2015 an den Projektträger Fuchs Konzept übertragen. Zum  01.01.2017 hat das Land Niedersachsen diese Aufgabe übernommen und sowohl für die Oberschule Bohmte als auch für die Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg jeweils eine 0,75-Stelle eingerichtet. Darüber hinaus finanziert die Gemeinde Bohmte eine 0,75-Stelle an der Oberschule. Diese Aufgabe wird weiterhin von dem Projektträger Fuchs Konzepte wahrgenommen. Der Vertrag endet ebenfalls zum 31.07.2018.

 

Die Kosten für die 0,75-Stelle an der Oberschule betragen 37.500,00 € pro Jahr.

 

 

Der 1. Teilbereich umfasst die frühen präventiven Hilfen in den Grundschulen mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,75.

0,50 Erich-Kästner-Schule 

0,50 Christopherusschule

0,50 Wilhelm-Busch-Schule

0,25 Grundschule Herringhausen

 

Daneben finanziert der Landkreis eine weitere Stelle an der Erich-Kästner-Schule.

 

Die Kosten für die frühen präventiven Hilfen belaufen sich für die Gemeinde Bohmte auf 87.500,00 € pro Jahr.

 

 

Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Schwerpunkte

  • kulturelle, naturkundliche und technische Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • Internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und
  • Jugendberatung (vgl. KJHG § 11)

 

mit den Zielen

  • Angebote zur Förderung der Entwicklung der jungen Menschen zur Verfügung zu stellen,
  • an den Interessen der jungen Menschen anzusetzen und ihnen die Möglichekit der Mitwirkung und Mitgestaltung zu geben und
  • zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.

 

Für die offene Kinder- und Jugendarbeit sind drei hauptberufliche Fachkräfte mit insgesamt 70 Wochenstunden im Einsatz. Diese werden von sieben Nebenberuflern mit insgesamt 46 Wochenstunden unterstützt.

 

Die Kosten für die offene Kinder- und Jugendarbeit belaufen sich auf 130.000,00 € pro Jahr.

 

Neben der finanziellen Seite darf der Erfolg des Kinder- und Jugendkonzeptes nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu hat die Verwaltung die Leiterinnen der Kindertagesstätten in Bohmte eingeladen, um  über die Erfahrungen im Bereich der frühen präventiven Hilfen zu berichten.

 

Ebenfalls wird Herr Ellmer vom Kinderhaus Wittlager Land anwesend sein, um  die Arbeit im Bereich des genannten Konzeptes vorzustellen.

 

In die Sitzung des Ausschusses für Schulen werden die Schulleiterinnen und zusätzlich zu Kinderhaus Wittlager Land e. V. auch die Fa. Fuchs-Konzepte eingebunden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt