Die Amtszeit des Stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr
Bohmte Robert Fortmann endet am 19.
Dezember 2017 durch Zeitablauf. Herr Fortmann hat sich zur Wiederwahl gestellt.
Die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben in ihrer Versammlung
am 23. Oktober 2017 dem Rat der Gemeinde Bohmte vorgeschlagen, den bisherigen
Amtsinhaber Herrn Robert Fortmann, geb. am 6. September 1980 in Ostercappeln,
wohnhaft Bremer Straße 27, 49163 Bohmte, für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung
vom 20. Dezember 2017 zum Stv. Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte zu
wählen.
Herr Fortmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der
Kreisbrandmeister hat der Ernennung gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG schriftlich
zugestimmt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, Herr Robert Fortmann, geb. am 6.
September 1980 in Ostercappeln, wohnhaft in 49163 Bohmte, Bremer Straße 27, mit
Wirkung vom 20. Dezember 2017, für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stv. Gemeindebrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr Bohmte zu ernennen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |