Sachverhalt:
Der Wasserverband Wittlage ist ein Zweckverband nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Mitglieder sind die Gemeinden Bad Essen, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln. Die Aufgaben des Verbandes sind insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser (mit Ausnahme der Gemeinde Bissendorf) sowie die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden.
Mit Beschluss vom 27. September 2017 hat der Rat der Gemeinde Belm beschlossen, die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage zu übertragen und Mitglied des Wasserverbandes Wittlage zu werden.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 der erklärten Absicht der Gemeinde Belm auf Aufnahme in den Wasserverband Wittlage grundsätzlich zugestimmt.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2017 den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie den Entwurf der 2. Änderung der Verbandsordnung und am 29. November 2017 den Entwurf eines privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrages zugestimmt. Die Unterlagen sowie Auszüge aus den entsprechenden Sitzungen der Verbandsversammlung, soweit sie vorliegen, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt der 2. Änderung der Verbandsordnung des Wasserverbandes Wittlage, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Belm auf den Wasserverband Wittlage sowie dem damit verbundenen, privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrag jeweils in den vorliegenden Fassungen zu.
Die von der Gemeinde Bohmte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, in der Verbandsversammlung entsprechend zu votieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |