Betreff
Vorstellung der Deckenerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen für das Jahr 2018
Vorlage
BV/234/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des durch den Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 21. September 2017 gefassten Beschlusses, nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung von Wirtschaftswegen vorzugehen, sind demnach im Jahr 2018 folgende Maßnahmen vorzusehen:

 

Punkt 1 der Liste: Arenshorster Straße, von der B 51 bis Beginn der Siedlung

Punkt 2 der Liste: An den Königstannen

 

Wirtschaftswege, die sich innerhalb des Gebietsbereichs der künftigen Flurbereinigungen Bohmte – Nord und Hunteburg befinden, werden bei der Festlegung der Rangfolge nicht berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Wege sollte eine Empfehlung abgeben, die für 2018 aus der Liste zur Durchführung der Deckensanierungsmaßnahmen entnommenen Wirtschaftswege

 

Arenshorster Straße

An den Königstannen

 

im Rahmen des Deckenerneuerungsprogramms zu sanieren.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Deckensanierungen an den Wirtschaftswegen Arenshorster Straße und „An den Königstannen“ im Haushaltsjahr 2018 durchzuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

512.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

55510

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch Aufnahme in den Haushaltsplan 2018

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt