Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erstattung von Schulsachkosten im Sek-I-Bereich
Vorlage
BV/218/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (nachfolgend „Gemeinden“) über die Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde 2014 neu gefasst. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2017. Seiner­zeit wurde erstmals kein Pro-Schüler-Betrag vereinbart, sondern ein Budget festgelegt. Da­mit wurde dem von den Gemeinden vorgetragenen „Demografie-Faktor“ Rechnung getragen. Das bedeutet, dass berücksichtigt werden soll, dass Schulsachkosten aufgrund einiger Fix­kosten nicht im gleichen Umfang rückläufig sein können, wie Schülerzahlen. Es wurde ein Budget vereinbart, das von 5,16 Mio. € in 2014 auf 5,29 Mio. € in 2017 ansteigen soll.

 

Ende 2016 wurde den Gemeinden durch den Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in 2017 um rund 1,1 Mio. € angehoben werden soll. Die Gemeinden hatten schon bei der Neuverhandlung 2014 gefordert, dass das Gegenrechnen einer Erstattung für Schülerinnen, die die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums in Trägerschaft des Landkreises Osnabrück, der Stadt Osnabrück oder eines anderen Trägers besuchen, herauswachsen soll. Diese Regelung ist nach Abschaffung der Orientierungsstufen entstanden. Die Gemeinden waren Schulträger der Orientierungsstufen. Nach deren Abschaffung ist ein nicht unerheblicher Teil der Schüler/innen in Klasse 5 und 6 von einer Schule in Trägerschaft der Gemeinden auf ein Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises gewechselt. Mit den Gemeinden ist nunmehr vereinbart worden, dass ab 2017 auf das Gegenrechnen der Schüler*innen der Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums verzichtet werden soll. Dementsprechend erhöht sich das Budget für die Sachkostenerstattung um 978.000 €. Darüber hinaus wurde für die Jahre 2014 bis 2017 eine Kostensteigerung von 2,2 % zugrunde gelegt, die auf dem Anstieg des Gesamt-Verbraucherpreisindex basiert. Im Ergebnis soll das Budget für 2017 von 5,29 Mio. € auf neu 6,4 Mio. € angehoben werden. Die zusätzlichen Mittel hat der Kreistag im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt 2017 bereits bereitgestellt.

 

In der Bürgermeisterkonferenz am 14.06.2017 wurde vereinbart, dass das Budget für die Schulsachkostenerstattung für 2017 neu auf 6,4 Mio. € festgelegt werden soll. Ab dem Jahr 2018 erhöht sich dieses Budget dann um 1% pro Jahr. Das Gesamtbudget wird entspre­chend der amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vor­jahres auf die Gemeinden verteilt.

 

Die Bürgermeisterkonferenz hat sich ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll. Das bedeutet, dass keine Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbau­kasse erhoben wird und grundsätzlich förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Land­kreis Osnabrück nicht bezuschusst werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzel­fördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchge­führt.

 

Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück an den Aufwendungen für die Instand­haltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Ab dem Jahr 2018 wird da­für ein Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung er­folgt auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres. Der Pro-Schüler-Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2019 jährlich um 1%. Diese Beträge werden zusätzlich zu dem Budget für die Sachkostenerstattung gezahlt. Es müssen folglich ab 2018 zusätzlich rund 940.000 € pro Jahr bereitgestellt werden.

 

Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Sie soll dann bis zum 31.12.2022 gelten. Hintergrund für diese fünfjährige Laufzeit ist, dass zukünftig die politi­schen Gremien jeweils für eine Wahlperiode eine Regelung beschließen sollen. Auf diese Weise sollen die Gemeinden und der Landkreis Planungssicherheit erhalten

 

Für die Gemeinde Bohmte ergibt sich folgende Darstellung:

 

Erstattung Schulsachkosten 2016 (498,97 €/Schüler):

Oberschule Bohmte (409 Schülerinnen und Schüler)                     204.079,24 €

Wilhelm-Busch-Schule (64 Schülerinnen und Schüler)                    31.934,16 €

Gesamt                                                                                                                             236.013,40 €

 

Erstattung Schulsachkosten 2017 606,12  €/Schüler):

Oberschule Bohmte (407 Schülerinnen und Schüler)                     246.690,03 €

Wilhelm-Busch-Schule (67 Schülerinnen und Schüler)                    40.609,91 €

Gesamt                                                                                                                             287.299,94 €

 

Erstattung Schulsachkosten 2018 (702,37 €/Schüler):

Oberschule Bohmte (358 Schülerinnen und Schüler)                     251.448,46 €

Wilhelm-Busch-Schule (72 Schülerinnen und Schüler)                    50.570,64 €

Gesamt                                                                                                                             302.019,10 €

 

Die Mehrerträge 2017 sind im Haushaltsplan 2017 bereits berücksichtigt. Für 2018 ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von rd. 15.000,00 €. Sollten die Schülerzahlen im Landkreis Osnabrück allgemein rückläufig sein, ergibt sich insoweit ein höherer Betrag pro Schüler und der Mehrertrag für die Gemeinde Bohmte 2018 würde höher ausfallen.

 

Der Entwurf der Vereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Bürgermeister Klaus Goedejohann wird ermächtigt, unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:

 

1.    Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2017 wird erhöht und neu auf 6.400.000 € festgesetzt.

2.       Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.

3.       Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt.

4.       Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab 2018 mit einem Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

5.       Das Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Schüler-Betrag nach Ziffer 4 erhöhen sich um 1% pro Jahr.

6.       Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

s. Darstellung

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt