Betreff
Breitbandausbau in der Gemeinde Bohmte; Vortrag des Ersten Kreisrates des Landkreises Osnabrück
Vorlage
IV/217/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat die Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in seiner Sitzung am 15.06.2017 beschlossen. Auf dieser Basis plant der Landkreis Osnabrück aktuell den nächsten Ausbauschritt. Der Landkreis Osnabrück wird gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 39 Mio. € investieren.

 

Nachdem eine Rüge gegen die Vergabeentscheidung bei den Planungsleistungen von der Vergabekammer in Lüneburg zurückgewiesen wurde, konnte das Planungsbüro Seim & Partner im Juni 2017 mit der Ausführungsplanung für den gemeinsamen Breitbandausbau im Landkreis Osnabrück beginnen.

 

Herr Erster Kreisrat Stefan Muhle wird in der Ratssitzung den aktuellen Planungsstand vorstellen. Dabei wird es insbesondere darum gehen, welche Gebiete in der Gemeinde Bohmte in den kommenden 1,5 Jahren eine bessere Internetversorgung erhalten werden. Ferner wird Herr Muhle die weitere Perspektive nach 2018 aufzeigen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat nimmt die gegebenen Informationen zur Kenntnis.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt