Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 die
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen”
beschlossen und den Auftrag für die Erarbeitung der Bauleitpläne erteilt.
Zwischenzeitlich wurden die Planentwürfe für die 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen“ erarbeitet. Sie sind der Vorlage beigefügt.
Gegenüber den bisherigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan wird mit
der 21. Änderung eine Teilfläche an der Donaustraße in die die gewerbliche
Nutzung einbezogen. Dies hat eine Änderung der Erschließung des Gebietes zur
Folge, so dass die Hafenstraße nunmehr weiter nördlich verlaufen soll. Damit
können die zwischen der Bundesstraße 51 und der Hafenstraße gelegenen Flächen
verkehrlich besser erschlossen werden. Die südlich der verlegten Hafenstraße
verlaufenden Flächen sollen dem Sondergebiet für den Futtermittel- und
Schüttguthafen zugeschlagen werden.
Zudem ist vorgesehen, die Donaustraße zu unterbrechen, so dass hierüber
gewerblicher Verkehr nicht mehr in oder aus dem Industrie- und Gewerbegebiet
fahren kann. Eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer wird soll beibehalten
werden.
Die Entsorgung des Oberflächenwassers erfolgt über ein an der
Bundesstraße 51 anzulegendes Regenrückhaltebecken. Das bislang im
Flächennutzungsplan ebenfalls vorgesehene Regenrückhaltebecken im Bereich
Hafenstraße/Donaustraße wird nicht mehr benötigt, so dass hier eine gewerbliche
Nutzung vorgesehen werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen“ überplant einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „Hafen-
und Industriegebiet Mittellandkanal“ und bezieht auch die in der Änderung des
Flächennutzungsplanes aufgenommene gewerbliche Fläche mit ein.
Vorgesehen ist weiterhin die Ausweisung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Hafen für Futtermittel und Schüttgüter“ sowie gewerbliche
Flächen. Die Flächenaufteilung entspricht der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes
mit dem neuen Verlauf der Hafenstraße und den gewerblichen und
Sondergebietsflächen.
Die zusätzlichen Gewerbeflächen sowohl westlich der Donaustraße als auch
im Bereich des ursprünglich vorgesehenen Regenrückhaltebeckens werden als eingeschränkte
Gewerbegebiete vorgesehen mit einem Lärmkontingent von 60/45 dB (tags/nachts).
Die übrigen Lärmkontingente sind so beibehalten worden, wobei für den
hinzugekommenen Bereich des Hafens (SO 2) eine geringe Absenkung auf 68/53 dB
vorgesehen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird noch abgestimmt, ob und ggf. in
welcher Form aufgrund der vorhandenen Freileitungen Einschränkungen bei einer
gewerblichen Nutzung der Fläche, die bislang als Regenrückhaltebecken
vorgesehen war, bestehen.
Die Gebäudehöhen wurden auf NN-Höhen umgestellt. Im Bereich des Futtermittel- und Schüttguthafens wurden sie erhöht und an die bestehenden Gebäudehöhen angepasst. Bei den übrigen Bereichen wurde die Gebäudehöhe leicht abgestuft auf die im Bebauungsplan Nr. 99 getroffenen Festsetzung festgesetzt.
Die textlichen Festsetzungen entsprechen grundsätzlich den Festsetzungen, die bislang im Bebauungsplan Nr. 99 getroffen worden sind. Hinzugekommen ist unter Nr. 5 eine Festsetzung, wonach entweder im SO 1 oder im GE 1 ein Funkmast mit einer Höhe von 115 m NN zulässig ist.
Nach Anerkennung der Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ erfolgt das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die in Form einer Einwohnerversammlung vorgesehen wird und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung äußern sollen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel-und Schüttguthafen“ an und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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Ergebnishaushalt |
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Deckungsmittel
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |