Sachverhalt:

Die Sanierung der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen ist als Dorfentwicklungsprojekt für den Antragsstichtag 15.09.2017 vorgesehen. Es haben bereits mehrere Gespräche vor Ort stattgefunden. Die aktuellen Planungen wurde dem Verwaltungsausschuss am 16.08.2017 vorgestellt. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 1.330.000,00 €. Nach Abzug der 63-%igen Förderung beträgt der Eigenanteil der Gemeinde ca. 492.100,00 €. Die Finanzierung des Eigenanteils soll nach Beschluss des Rates vom 15.06.2017 möglichst ohne Neuverschuldung erreicht werden. 

 

Mit der Sanierung der Gemeinschaftshalle soll ein Veranstaltungsgebäude für die gesamte Gemeinde geschaffen werden. Es ist vorgesehen, die Küche und die Toiletten zu sanieren und die Holzböden zu erneuern. Weiterhin sieht die Planung einen neuen offenen und freundlichen Eingangsbereich und eine Lichtkuppel im mittleren Veranstaltungsraum vor.

 

Derzeit erhält der Schützenverein für die Unterhaltung eine jährliche Zuwendung von 5.000,00 €. Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt ebenfalls über den Verein. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wird die Zuwendungshöhe anhand der aktuellen Reinigungsflächen zu überprüfen sein und in Anlehnung an die Berechnung . 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die Sanierung der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen entsprechend der vorliegenden Planung im Rahmen der Dorfentwicklung einen Förderantrag zum 15.09.2017 zu stellen. Die Finanzierung ist im Haushalt 2018 darzustellen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

837.900,00 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

1.330.000,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt