Im Rahmen des Straßenendausbaues des Baugebietes “Vor dem Bruche” ist seinerzeit der Spurbahnenweg hinter dem Siedlungsgebiet “Vor dem Bruche“ neu ausgebaut worden. Es ist eine beidseitige Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 250 “Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art”, Unterschild “landwirtschaftlicher Verkehr frei” vorhanden. In der letzten Zeit sind vermehrt Beschwerden über das widerrechtliche Befahren des Spurbahnenweges durch Kraftfahrzeuge vorgetragen worden. Bei einer durchgeführten Ortsbesichtigung ist festgestellt worden, dass der Spurbahnenweg durch nichtlandwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird und ferner, dass rückseitig der Siedlung “Vor dem Bruche” Parkbereiche für Fahrzeuge geschaffen wurden, die nur über den Spurbahnenweg zu erreichen sind. Um eine wirkungsvolle widerrechtliche Nutzung des Spurbahnenweges zu erreichen, könnte beidseitig ein Absperrpfosten eingebaut werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die den Spurbahnenweg nutzen müssen, könnten einen Schlüssel zum Umlegen der Absperrpfosten erhalten.
Anlagen:
Der Ortsrat
beschließt, den Spurbahnenweg mit Absperrpfosten zu versehen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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Ca. 500,00
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
630000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |