Betreff
Spurbahnenweg "Vor dem Bruche"
Vorlage
BV/199/2017
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Straßenendausbaues des Baugebietes “Vor dem Bruche”  ist seinerzeit der Spurbahnenweg hinter dem Siedlungsgebiet “Vor dem Bruche“ neu ausgebaut  worden. Es ist eine beidseitige Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 250 “Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art”, Unterschild “landwirtschaftlicher Verkehr frei” vorhanden. In der letzten Zeit sind vermehrt Beschwerden über das widerrechtliche Befahren des Spurbahnenweges durch Kraftfahrzeuge vorgetragen worden. Bei einer durchgeführten Ortsbesichtigung ist festgestellt worden, dass der Spurbahnenweg durch nichtlandwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird und ferner, dass rückseitig der Siedlung “Vor dem Bruche” Parkbereiche für Fahrzeuge geschaffen wurden, die nur über den Spurbahnenweg zu erreichen sind. Um eine wirkungsvolle widerrechtliche Nutzung des Spurbahnenweges zu erreichen, könnte beidseitig ein Absperrpfosten  eingebaut werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die den Spurbahnenweg nutzen müssen, könnten  einen  Schlüssel zum Umlegen der Absperrpfosten erhalten.  


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat beschließt, den Spurbahnenweg mit Absperrpfosten zu versehen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

Ca. 500,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110     

 

 

 

Kostenstelle:

630000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt