Bei den Planungen zur Friedhofserweiterung ist die Aussage getroffen
worden, dass die Gestaltung der Grabmale in den Baumwahlgräbern individuell
durch die Nutzungsberechtigten, unter Einhaltung der gemeindlichen Vorgaben,
erfolgen soll.
Mittlerweile ist eine Beisetzung in einem Baumwahlgräberfeld auf einer
Grabstätte für max. 2 Urnen erfolgt.
Nach Fertigstellung der Baumurnenwahlgräber (Familiengräber) wurde
festgestellt, dass z.B. beim Kauf einer Grabstätte (für max. 2 Urnen) die
vorgegebene max. Größe des Grabsteines (0,80 m hoch und 1,10m breit) bzw. Stele
(1,00 m hoch und 0,45 m breit) optisch nicht ins Bild passt.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Maße für die
Grabmale in den Baumurnenwahlgräberfeldern wie folgt festzusetzen:
Grabmale sollen nicht höher als 0,60 m und 0,40 m breit (Mindeststärke
0,12 m) sein.
Weiterer Klärungsbedarf ist für die Erweiterungsfläche des Friedhofes
Bohmte bisher nicht entstanden. Sollte sich hierzu noch etwas ergeben, wird
hierüber in der nächsten Ortsratssitzung berichtet.
Die sich noch im Laufe des Jahres ergebenden Ergänzungen bzw. Änderungen
sollten gesammelt in einer Änderungssatzung zur Satzung über die
Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte in der
Ratssitzung am 14.12.2017 beschlossen werden
Anlagen:
Der Ortsrat beschließt, die Maße für die Grabmale in den Baumurnenwahlgräberfeldern wie folgt festzusetzen: Grabmale sollen nicht höher als 0,60 m und 0,40 m (Mindeststärke 0,12m) sein.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |