Betreff
Friedhof Bohmte
Vorlage
BV/198/2017
Art
Beschlussvorlage

Bei den Planungen zur Friedhofserweiterung ist die Aussage getroffen worden, dass die Gestaltung der Grabmale in den Baumwahlgräbern individuell durch die Nutzungsberechtigten, unter Einhaltung der gemeindlichen Vorgaben, erfolgen soll.

 

Mittlerweile ist eine Beisetzung in einem Baumwahlgräberfeld auf einer Grabstätte für max. 2 Urnen erfolgt.

 

Nach Fertigstellung der Baumurnenwahlgräber (Familiengräber) wurde festgestellt, dass z.B. beim Kauf einer Grabstätte (für max. 2 Urnen) die vorgegebene max. Größe des Grabsteines (0,80 m hoch und 1,10m breit) bzw. Stele (1,00 m hoch und 0,45 m breit) optisch nicht ins Bild passt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Maße für die Grabmale in den Baumurnenwahlgräberfeldern wie folgt festzusetzen:

Grabmale sollen nicht höher als 0,60 m und 0,40 m breit (Mindeststärke 0,12 m) sein.

 

Weiterer Klärungsbedarf ist für die Erweiterungsfläche des Friedhofes Bohmte bisher nicht entstanden. Sollte sich hierzu noch etwas ergeben, wird hierüber in der nächsten Ortsratssitzung berichtet.

 

Die sich noch im Laufe des Jahres ergebenden Ergänzungen bzw. Änderungen sollten gesammelt in einer Änderungssatzung zur Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte in der Ratssitzung am 14.12.2017 beschlossen werden

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat beschließt, die Maße für die Grabmale in den Baumurnenwahlgräberfeldern wie folgt festzusetzen: Grabmale sollen nicht höher als 0,60 m und 0,40 m (Mindeststärke 0,12m) sein.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt