Betreff
Ausbau der Straßenbeleuchtung am Radweg der K420 in Herringhausen
Vorlage
BV/192/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch die Realisierung der Ausleuchtungsmaßnahme wird der Schulwegsicherung zwischen der Siedlung Feldkamp und Grundschule mit Kindergarten Rechnung getragen. Für den Ausbau der Straßenbeleuchtung am Fuß- und Radweg der K 420 von der Gemeindestraße Tannenkamp bis zur Kanalrampe Einmündung Straße „Am Kindergarten stehen im Haushalt 2017 Ausgaben von 75.000 € zur Verfügung. Vorgesehen ist eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung mit LED – Leuchtmodulen. Geplant ist die Umsetzung dieser Maßnahme noch im Herbst dieses Jahres.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt, den Ausbau der Straßenbeleuchtung am Radweg der K 420 in Herringhausen zwischen den Gemeindestraßen Tannenkamp und „Am Kindergarten“ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dieses Jahr durch zu führen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

5451014008

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt