Betreff
Systematik zur künftigen Steuerung von Maßnhmen zur Sanierung und Unterhaltung von Gemeindestraßen
Vorlage
BV/190/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Liste mit dem Bewertungsschema des Instandsetzungsbedarfs nach Dringlichkeiten zu den Wegen der Zustandsklasse 3 liegt den Ausschussmitgliedern in tabellarischer Form vor. Die Liste dient als Entscheidungsgrundlage und Orientierungshilfe zur zeitlichen Abfolge der künftigen Deckenerneuerungsmaßnahmen. Gemeindestraßen oder Gemeindestraßenabschnitte, die noch nicht erstmalig hergestellt und für die keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden, sind nicht Gegenstand von künftigen Deckenerneuerungsmaßnahmen und bleiben unter dem Gesichtspunkt unberücksichtigt. Diese Straßen sind gekennzeichnet mit dem Hinweis „Erschließung“.

 

Nachstehend die aufgeführten Gemeindestraßen

 

  1. Arenshorster Straße (Erschließung)
  2. Am Schwaken Hofe – Eignung zur Aufn. Schwerlastverkehr wird untersucht –
  3. Bürgermeister-Otto-Knapp-Straße
  4. Bahnwinkel (Erschließung)
  5. An der Lammert (Erschließung)
  6. Stirper Straße
  7. Burgstraße – gehört zu den Wirtschaftswegen Zustandsklasse 3 –
  8. Hafenstraße (Erschließung B-Plan Gebiet)
  9. Alter Postweg
  10. An der Isenburg
  11. Eschstraße (Erschließung; noch nicht ausgebauter Abschnitt)
  12. Im Achterfelde
  13. Weidenstraße
  14. Am Teichgraben (Erschießung)
  15. Heggenkamp (Erschließung)
  16. Scheelenkamp (Erschließung)
  17. Schützenstraße
  18. Zur Gilde (Erschließung)
  19. Auf der Masch (Eschließung) nördl. Teil Wirtschaftsweg
  20. Birkenstraße (Erschließung)
  21. Im Mittelkamp (Erschließung)
  22. Meyerhof
  23. Mozartstraße
  24. Neustadtstraße
  25. Obere Straße
  26. Robert-Koch-Straße
  27. Rosenstraße
  28. Südstraße (Erschließung)
  29. Auf dem Heitkamp (Erschließung)
  30. Heidekamp
  31. Amselweg
  32. An der Mühle (Erschließung) B-Plan Gebiet
  33. Beethovenstraße
  34. Breslaustraße
  35. Bürgermeister-Rolfes-Straße (Erschließung)
  36. Clamorstraße
  37. Drosselweg (Erschließung)
  38. Im Winkel
  39. Königsbergstraße
  40. Krähenkamp
  41. Lerchenstraße
  42. Lilienweg
  43. Lortzingstraße (Erschließung)
  44. Maschweg –Ausbau ist bereits erfolgt –
  45. Nachtigallenweg –Schotterweg-
  46. Nelkenweg
  47. Raiffeisenstraße (Erschließung)
  48. Rickermannstraße
  49. Rosenweg
  50. südl. Schießstand
  51. Tilsitstraße (Erschließung)
  52. Tulpenweg

 

Bei den für Deckenerneuerungen in Frage kommenden in grau hinterlegten Straßenzügen handelt es sich um 27 Stück.

 

Zu folgenden der aufgeführten Straßen sind nachstehende Hinweise von Bedeutung:

 

Die Siedlung Sudheide mit den Straßen Breslaustraße Clamorstraße und Königsbergstraße liegt in der Rangfolge im hinteren Mittelfeld. Nach Angabe des Wasserverbandes Wittlage sind für die Sanierung der Niederschlagswasserkanalisation im Wirtschaftsplan des Wasserverbandes 450.000 € im Jahr 2017 eingestellt. Im Zuge dieser Arbeiten wird, vergleichbar mit den Maßnahmen in der Siedlung Tappenwiese, der Anteil der Straßenoberfläche im Trassenbereich der Kanalisationsarbeiten wieder hergestellt. Der Ausbau der Straßenanlagen gemeinsam mit der Kanalisationsmaßnahme bietet sich unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspektes an und wird als sinnvoll und zweckmäßig angesehen. Der Wasserverband wird sich an den Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen beteiligen. Die Maßnahmen sollten ins kommende Haushaltsjahr 2018 vorgezogen werden.

 

Die Straße „Alter Postweg liegt in der Rangfolge auf Platz drei. Dies ist damit begründet, dass die Parameter Verkehrsbelastung und ÖPNV nicht mit der höchsten Punktzahl benotet werden können. In das Bewertungsschema für das Anforderungsniveau der öffentlichen Straßen und Wege sind neben der Verkehrsfunktion die quantitative Verkehrsbelastung nach Anzahl der Fahrzeuge, sowie die Beurteilung der Oberflächen im Rahmen der Zustandserfassung mit einzubeziehen. Die Straße „Alter Postweg“ liegt wie die anderen aufgeführten Straßen in der Zustandsklasse 3 „umfassende Schadenstellen“, wobei zugleich ohne Zweifel festgestellt werden muss, dass unter Bezug auf die schlechte und unebene Oberfläche eher eine Zuordnung in der unteren Skala der Kategorie 3 zutreffend ist. Darüber hinaus liegt die quantitative Verkehrsbelastung deutlich höher im Vergleich der anderen Siedlungsstraßen. Die Umsetzung der Deckenerneuerungsmaßnahmen sollte ins Jahr 2018 unter Berücksichtigung der Finanzmittel vorgezogen werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Wege sollte eine Empfehlung für die Durchführung der Deckensanierungsmaßnahmen in den Straßen der Siedlung Sudheide und „Alter Postweg“ im Jahr 2018 abgeben und sich darüber hinaus auf eine Reihenfolge unter Zugrundelegung der aufgeführten Gemeindestraßen für die nächsten fünf Jahre festlegen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt, nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, vorzugehen.

Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt die Durchführung der Deckensanierungen an den Straßen in der Siedlung Sudheide, sowie „Alter Postweg“ im Haushaltsjahr 2018. Darüber hinaus spricht sich der Ausschuss auf eine Abfolge der Deckensanierungen unter Zugrundelegung der aufgeführten Gemeindestraßen für die nächsten fünf Jahre aus.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt