Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015
beschlossen, dass in der Ortschaft Hunteburg die Hauptstraße, die Dammer Straße,
die Herringhauser Straße und die Straße “Am Alten Bahnhof” innerhalb der
Ortslage maschinell gereinigt werden. Außerdem hat der Rat der Gemeinde Bohmte
in seiner Sitzung am 23. März 2017 die Erweiterung der maschinellen
Straßenreinigung in der Ortschaft Bohmte um den Siedlungsbereich “Tappenwiese”
beschlossen.
Entsprechend den jeweiligen Beschlüssen ist bei der Aufnahme weiterer
Straße oder Teilbereichen von Straßen für die maschinelle Straßenreinigung die
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der
Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 anzupassen und die Anlage zur § 1 Abs. 6 der
Verordnung (Straßenverzeichnis II Nr. 2) um die aufzunehmenden Straßenbereiche
zu ergänzen. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen
Fahrbahnen und Gossen nicht zu reinigen sind.
Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage
beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |