Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Reiniung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte (Reinigungssatzung)
Vorlage
BV/169/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, dass in der Ortschaft Hunteburg die Hauptstraße, die Dammer Straße, die Herringhauser Straße und die Straße “Am Alten Bahnhof” innerhalb der Ortslage maschinell gereinigt werden. Außerdem hat der Rat der Gemeinde Bohmte in seiner Sitzung am 23. März 2017 die Erweiterung der maschinellen Straßenreinigung in der Ortschaft Bohmte um den Siedlungsbereich “Tappenwiese” beschlossen.

 

Entsprechend den jeweiligen Beschlüssen ist bei der Aufnahme weiterer Straße oder Teilbereichen von Straßen für die maschinelle Straßenreinigung die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 anzupassen und die Anlage zur § 1 Abs. 6 der Verordnung (Straßenverzeichnis II Nr. 2) um die aufzunehmenden Straßenbereiche zu ergänzen. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen Fahrbahnen und Gossen nicht zu reinigen sind.

 

Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt