Betreff
Wegeverbindung im Zuge des Wirtschaftsweges Siedlung Schwegermoor
Vorlage
IV/157/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im nördlichen Bereich des Wirtschaftsweges Siedlung Schwegermoor in Richtung des Gebietsbereichs der Stadt Damme befindet ein Teilabschnitt im Eigentum der Teilungsinteressenten von Rottinghausen, Reselage und Sierhausen. Es handelt sich dabei um ein Wegestück in Schotter – Sandausführung mit einer Länge von  ca. 500m, 15 m Breite und einer Gesamtfläche von 7.508 m². Dieser private Wegeabschnitt liegt eingebettet als Lückenschluss im Zuge des in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte befindlichen Wirtschaftsweges Siedlung Schwegermoor. Aufgrund des nicht zufriedenstellenden Zustandes des Wegeabschnitts durch die Bildung von Senken und Wasserpfützen bedarf es einer intensiveren Instandhaltung. Der Bedeutung der Nebenanlagen wie Bankette und wegbegleitenden Gräben für die Entwässerung ist in der Vergangenheit nicht genügend Beachtung geschenkt und die Unterhaltung entsprechend zum Teil vernachlässigt worden. Aufgrund der höheren Beanspruchung durch die Zunahme des Gesamtverkehrs in den letzten Jahren und des ungenügenden Wegeaufbaus hat sich der Zustand zunehmend verschlechtert. Auf diesen Missstand ist von den Bauern der Siedlung Schwegermoor in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen worden.

 

Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins 30.03.2017 wurde die Angelegenheit mit Mitgliedern der Teilungsinteressenten erörtert. Die anwesenden Herren wiesen darauf hin, dass außer diesem Weg noch weitere Wege im Zuständigkeitsbereich der Teilungsinteressenten mit dem dadurch entstehenden Unterhaltungsaufwand liegen. Entsprechend wird dieser Wegeabschnitt im Rahmen der Unterhaltungspflicht und seiner Bedeutung instand gehalten. Dennoch ist man sich im Kreise der Anwesenden einig, dass sich eine Verbesserung des Wegezustandes im Hinblick der ansteigenden Bedeutung positiv für die Nutzer auswirkt. Aufgrund der überwiegenden Nutzung durch landwirtschaftliche Verkehre aus dem Schweger Bereich wird zum Ausdruck gebracht, dass seitens der Gemeinde Bohmte durchaus das Interesse an einem verkehrssicherem Zustand besteht und die Bereitschaft eines ordnungsgemäßen Wegezustandes sicher gestellt  sein sollte.  In der Vergangenheit sind je nach Erfordernis bereits geringfügige Ausbesserungen durch die Gemeinde Bohmte erfolgt. Zur Gewährleistung einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Instandhaltung und dem damit verbundenen erhöhten Unterhaltungsaufwand besteht allerdings die Notwendigkeit, die Wegeparzelle  in Trägerschaft und in das Eigentum der Gemeinde Bohmte zu übernehmen.

 

Im Ortstermin ist man so verblieben, dass die anwesenden Mitglieder die Thematik in der nächsten Jahreshauptversammlung der Teilungsinteressenten ansprechen mit dem Ziel, eine Entscheidung zur Übertagung des Weges in das Eigentum der Gemeinde Bohmte herbeizuführen. Über das Ergebnis wird erneut berichtet.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Wege nimmt die Informationen zur Kenntnis.