Sachverhalt:
Im nördlichen Bereich des Wirtschaftsweges
Siedlung Schwegermoor in Richtung des Gebietsbereichs der Stadt Damme befindet
ein Teilabschnitt im Eigentum der Teilungsinteressenten von Rottinghausen,
Reselage und Sierhausen. Es handelt sich dabei um ein Wegestück in Schotter –
Sandausführung mit einer Länge von ca.
500m, 15 m Breite und einer Gesamtfläche von 7.508 m². Dieser private
Wegeabschnitt liegt eingebettet als Lückenschluss im Zuge des in Trägerschaft
der Gemeinde Bohmte befindlichen Wirtschaftsweges Siedlung Schwegermoor.
Aufgrund des nicht zufriedenstellenden Zustandes des Wegeabschnitts durch die
Bildung von Senken und Wasserpfützen bedarf es einer intensiveren
Instandhaltung. Der Bedeutung der Nebenanlagen wie Bankette und wegbegleitenden
Gräben für die Entwässerung ist in der Vergangenheit nicht genügend Beachtung
geschenkt und die Unterhaltung entsprechend zum Teil vernachlässigt worden.
Aufgrund der höheren Beanspruchung durch die Zunahme des Gesamtverkehrs in den
letzten Jahren und des ungenügenden Wegeaufbaus hat sich der Zustand zunehmend
verschlechtert. Auf diesen Missstand ist von den Bauern der Siedlung
Schwegermoor in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen worden.
Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins
30.03.2017 wurde die Angelegenheit mit Mitgliedern der Teilungsinteressenten
erörtert. Die anwesenden Herren wiesen darauf hin, dass außer diesem Weg noch
weitere Wege im Zuständigkeitsbereich der Teilungsinteressenten mit dem dadurch
entstehenden Unterhaltungsaufwand liegen. Entsprechend wird dieser
Wegeabschnitt im Rahmen der Unterhaltungspflicht und seiner Bedeutung instand
gehalten. Dennoch ist man sich im Kreise der Anwesenden einig, dass sich eine
Verbesserung des Wegezustandes im Hinblick der ansteigenden Bedeutung positiv
für die Nutzer auswirkt. Aufgrund der überwiegenden Nutzung durch
landwirtschaftliche Verkehre aus dem Schweger Bereich wird zum Ausdruck
gebracht, dass seitens der Gemeinde Bohmte durchaus das Interesse an einem
verkehrssicherem Zustand besteht und die Bereitschaft eines ordnungsgemäßen
Wegezustandes sicher gestellt sein
sollte. In der Vergangenheit sind je
nach Erfordernis bereits geringfügige Ausbesserungen durch die Gemeinde Bohmte
erfolgt. Zur Gewährleistung einer nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik notwendigen Instandhaltung und dem damit verbundenen erhöhten
Unterhaltungsaufwand besteht allerdings die Notwendigkeit, die
Wegeparzelle in Trägerschaft und in das
Eigentum der Gemeinde Bohmte zu übernehmen.
Im Ortstermin ist man so verblieben, dass die
anwesenden Mitglieder die Thematik in der nächsten Jahreshauptversammlung der
Teilungsinteressenten ansprechen mit dem Ziel, eine Entscheidung zur Übertagung
des Weges in das Eigentum der Gemeinde Bohmte herbeizuführen. Über das Ergebnis
wird erneut berichtet.
Der Ausschuss für Verkehr und Wege nimmt die
Informationen zur Kenntnis.