Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bohmte; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105 "Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley", Abwägungsbeschluss frühzeitige Beteiligung, Entwurfsbeschluss ordentliches Beteiligungsverfahren
Vorlage
BV/153/2017
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss vom 07. Dezember 2016 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” beschlossen, die Entwurfsplanungen hierzu anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die öffentliche Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Bürgerbeteiligungstermins am 01. Februar 2017 durchgeführt. Anregungen oder Bedenken wurden von den Anwesenden zu der Planung nicht geäußert.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 am frühzeitig Verfahren beteiligt.

 

Die Abwägungen zu den vorgebrachten Stellungnahmen zu den beiden Bauleitplanverfahren liegen der Vorlage bei.

 

Zwischenzeitlich wurden die weiteren Arbeiten zu den Gutachten und dem Umweltbericht abgeschlossen und die Entwurfsplanung entsprechend den Anregungen, die in den Stellungnahmen vorgetragen worden sind, überarbeitet und ergänzt.

 

Der Vorlage liegen die Entwurfsplanungen mit den jeweiligen Begründungen und den dazugehörenden Fachgutachten zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 105 „Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley“ bei.

 

Nach Anerkennung der überarbeiteten Planunterlagen erfolgt dann das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung der Bauleitpläne.

 

In der Zwischenzeit wird mit Herrn Schulze-Zumkley ein Durchführungsvertrag ausgehandelt, welcher u. a. zum Inhalt hat, dass die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegten Maßnahmen auch in der beschlossenen Form durchgeführt werden. Sobald der Entwurf des Durchführungsvertrages abgestimmt ist, wird dieser dem Rat der Gemeinde Bohmte zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach erneuter Durchführung der beiden Beteiligungsverfahren kann vorbehaltlich etwaiger zu einer Änderung der Entwurfsplanung führender Stellungnahmen im Anschluss der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 „Tierhaltungsanlagen Schulze-Zumkley“ gefasst werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 105 „Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley“ an und beschließt, die Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB druchzuführen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt