Betreff
Ausstattung Bushaltestelle mit Wartehallen, Antrag von Herrn Berg
Vorlage
BV/150/2017
Art
Beschlussvorlage

Mit E-Mail vom 18. April 2017 hat Herr Hans-Joachim Berg den Antrag gestellt, in der laufenden Legislaturperiode sämtliche Bushaltestellen in der Gemeinde Bohmte mit Wartehallen auszustatten. Der Antrag mit den dazugehörenden beiden Fotos liegt der Vorlage bei.

 

In der Gemeinde Bohmte gibt es nach Auskunft der VLO GmbH insgesamt 82 Haltestellen, die teilweise bereits mit Buswartehäuschen ausgestattet sind.

 

Bei der Ausstattung der in den vergangenen Jahren neu gestalteten Bushaltestellen wurde beschlossen als Buswartehäuschen ein Modell der Firma Thieme vorzusehen, so dass die Ausstattung der Bushaltestellen identisch sind. Dabei wurde ein Buswartehäuschen jeweils nur bei der jeweiligen “Einstiegshaltestelle” errichtet. Die Kosten für ein Buswartehäuschen betragen bei dem Modell ca. 11.000,00 € netto inkl. Aufbau.

 

Die Neugestaltung der Bushaltestellen erfolgte dabei im Zusammenhang mit Förderanträgen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz jeweils als ÖPNV-Förderantrag. Hierbei war neben der Ausstattung der jeweiligen Bushaltestellen auch die barrierefrei Herstellung der Bushaltestellen Gegenstand und Voraussetzung einer Förderung.

 

Die PLANOS hat bereits vor zwei Jahren damit begonnen sämtliche Bushaltestellen im Landkreis Osnabrück zu erfassen und auch hinsichtlich des Fahrgastaufkommens auszuwerten. Diese Auswertung sollte eigentlich schon vorliegen, liegt aber bislang noch nicht vor. Sie soll aber zukünftig Grundlage für die Beurteilung sein, in welcher Reihenfolge die Bushaltestellen barrierefrei hergestellt und neu ausgestattet werden.

 

Bei der barrierefreien Herstellung der Bushaltestellen ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast in der Pflicht, die Haltestellen entsprechend herzustellen, während die Gemeinde Bohmte jeweils für die Ausstattung zuständig ist.

 

Bei den gemeindeeigenen Straßen und Wegen ist daher die Gemeinde Bohmte sowohl für die barrierefreie Herstellung als auch für die Ausstattung zuständig.

 

In der Vergangenheit wurde jeweils pro Jahr eine Bushaltestelle erneuert. Dies hat sich im vergangenen und diesem Jahr verzögert, da das Kataster der PLANOS noch nicht vorliegt.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass ein Großteil der Bushaltestellen nicht über Busbuchten verfügt, sondern die Busse am Fahrbahnrand halten müssen und die Fahrgäste dort ein- und aussteigen. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob für eine barrierefreie Herstellung der Bushaltstelle und dem Aufstellen eines Buswartehäuschens ausreichend Fläche zur Verfügung steht, oder ob zusätzlich Grundstücksregelungen mit Anliegern erforderlich sind.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten und pro Jahr eine Bushaltstelle zu erneuern. Dabei sind entsprechende Förderanträge zu stellen. Die Reihenfolge, in welcher die Bushaltestellen erneuert werden, soll grundsätzlich auf Grundlage des von der PLANOS erarbeiteten Katasters erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten und pro Jahr eine Bushaltestelle mit entsprechenden Fördermitteln barrierefrei herzustellen und in der bisherigen Art auszustatten.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt