Sachverhalt:
Mit der Neubildung des
Verwaltungsausschusses verlieren die stellvertretenden Bürgermeister ihre
Funktion, da sie für den Moment der Neubildung nicht mehr Beigeordnete sind; da
sie auch keinen Anspruch darauf haben, erneut in den Verwaltungsausschuss
entsandt zu werden, müssen die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters neu
gewählt werden.
Nach § 81 Abs. 2 Satz 1
NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei
ehrenamtliche Vertreter/innen des Bürgermeisters. In der konstituierenden
Sitzung des Rates am 2. November 2016 hat der Rat beschlossen, zwei stv.
Bürgermeister/innen als 1. Stv. Bürgermeister/in und als 2. Stv.
Bürgermeister/in zu wählen. Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
erfolgt nach § 67 NKomVG.
Bisher sind Herr Thomas
Rehme als 1. Stv. Bürgermeister und Herr Marcus Unger als 2. Stv. Bürgermeister
gewählt.
Entsprechend wählt der Rat unter Berücksichtigung
der Bestimmungen des § 67 NKomVG den/die 1. Stv. Bürgermeister/in und den/die
2. Bürgermeister/in.
Wahlberechtigt sind alle Ratsmitglieder. Vertreter
des Bürgermeisters können nur Beigeordnete aber nicht die Vertreterinnen oder
Vertreter der Beigeordneten sein. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied
und jede Fraktion.
Zu
den Aufgaben der stellvertretenden Bürgermeister/in gehören
·
die Vertretung des Bürgermeisters bei der repräsentativen Vertretung der
Gemeinde,
·
die Vertretung bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren
sowie ihrer Pflichtenbelehrung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat wählt die ehrenamtlichen Vertreter/innen des Bürgermeisters als 1. Stv. Bürgermeister/in und als 2. Stv. Bürgermeister/in nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
X |
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |