Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gemäß § 81 i.. V. m. § 67 NKomVG
Vorlage
BV/146/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Neubildung des Verwaltungsausschusses verlieren die stellvertretenden Bürgermeister ihre Funktion, da sie für den Moment der Neubildung nicht mehr Beigeordnete sind; da sie auch keinen Anspruch darauf haben, erneut in den Verwaltungsausschuss entsandt zu werden, müssen die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters neu gewählt werden.

 

Nach § 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreter/innen des Bürgermeisters. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 hat der Rat beschlossen, zwei stv. Bürgermeister/innen als 1. Stv. Bürgermeister/in und als 2. Stv. Bürgermeister/in zu wählen. Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen erfolgt nach § 67 NKomVG.

 

Bisher sind Herr Thomas Rehme als 1. Stv. Bürgermeister und Herr Marcus Unger als 2. Stv. Bürgermeister gewählt.

 

Entsprechend wählt der Rat unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 67 NKomVG den/die 1. Stv. Bürgermeister/in und den/die 2. Bürgermeister/in.

 

Wahlberechtigt sind alle Ratsmitglieder. Vertreter des Bürgermeisters können nur Beigeordnete aber nicht die Vertreterinnen oder Vertreter der Beigeordneten sein. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion.

 

Zu den Aufgaben der stellvertretenden Bürgermeister/in gehören

 

·         die Vertretung des Bürgermeisters bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde,

·         die Vertretung bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer Pflichtenbelehrung.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat wählt die ehrenamtlichen Vertreter/innen des Bürgermeisters als 1. Stv. Bürgermeister/in und als 2. Stv. Bürgermeister/in nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt