Sachverhalt:
Aufgrund der
Erklärungen von Herrn Berg, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu ihrer künftigen
Zusammensetzung und der Fraktion DIE LINKE, künftige eine Gruppe mit dem
Einzelratsmitglied Hans-Joachim Berg zu bilden, muss der Verwaltungsausschuss
gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG neu gebildet werden.
Gemäß § 74 Abs. 1
NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss aus
1. dem Bürgermeister,
2. den Beigeordneten,
3. den Mitgliedern nach
§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
§ 74 Abs. 2 NKomVG
bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben dem
Bürgermeister nicht mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt. In der
konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 hat der Rat für die
Dauer der Wahlperiode beschlossen, die Zahl der Beigeordneten um 2 auf 8
Beigeordnete zu erhöhen.
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Bürgermeister.
a) Beschluss
über die Sitzungsverteilung gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz
1 Ziffer 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG bestimmt der Rat aus
seiner Mitte entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen
Fraktion oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen die
Beigeordneten.
Dabei
erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie
ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen und Gruppen zu
verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass vom
Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
Fraktion/Gruppe |
Berechnung |
Quote |
Sitze |
CDU |
(8 x 13) : 30 |
3,4667 |
3
+ 0 = 3 |
SPD |
(8 x 12) : 30 |
3,2000 |
3
+ 0 = 3 |
Bündnis 90/Die Grünen |
(8 x 2) : 30 |
0,5333 |
0
+ 1 = 1 |
DIE LINKE/Berg |
(8 x 3) : 30 |
0,8000 |
0
+ 1 = 1 |
Danach entfallen auf
die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:
CDU-Fraktion =
3 Sitze,
SPD-Fraktion =
3 Sitze,
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen = 1 Sitz,
Gruppe Die LINKE/Berg = 1 Sitz.
b) Bestimmung
der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen
gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG
Ausgehend von der
festgestellten Sitzverteilung müssen die Beigeordneten und der Inhaber des
Grundmandats namentlich benannt werden (§ 75 Abs. 1 NKomVG). Bei der Neubildung
nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG sind die Fraktionen nicht verpflichtet, die
bisherigen Beigeordneten erneut vorzuschlagen.
c)
Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem.
§ 75 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz NKomVG i. V.
m. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung
einschließlich des Bürgermeisters vom Rat durch Beschluss festzustellen.
Anlagen:
Beschluss:
Im Rahmen der Neubildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG fasst der Rat entsprechend der Regelungen in §§ 74, 75 NKomVG i. V. m. § 71 NKomVG folgende Beschlüsse:
a) Auf die Fraktionen und Gruppen entfallen folgende Beigeordnetensitze:
CDU-Fraktion 3 Sitze,
SPD-Fraktion 3 Sitze,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz,
Gruppe DIE LIKE/Berg 1 Sitz.
b) Die Beigeordneten, und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Satz 3 NKomVG durch die Fraktionen und Gruppen bestimmt.
c) Der Rat stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses abschließend per Beschluss fest.
Bürgermeister Klaus Goedejohann (Vorsitz)
Beigeordnete: Stellvertreter/in
Für die CDU-Fraktion: NN NN
NN NN
NN NN
Für die SPD-Fraktion: NN NN
NN NN
NN NN
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen NN NN
Für die Gruppe DIE LINKE/Berg NN NN
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |