Betreff
Neubildung des Verwaltungsausschusses gemäß §§ 74, 75 i. V. m. § 71 NKomVG
Vorlage
BV/145/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Erklärungen von Herrn Berg, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu ihrer künftigen Zusammensetzung und der Fraktion DIE LINKE, künftige eine Gruppe mit dem Einzelratsmitglied Hans-Joachim Berg zu bilden, muss der Verwaltungsausschuss gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG neu gebildet werden.

 

Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss aus

 

1. dem Bürgermeister,

2. den Beigeordneten,

3. den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.

 

§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister nicht mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 hat der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschlossen, die Zahl der Beigeordneten um 2 auf 8 Beigeordnete zu erhöhen.

 

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Bürgermeister.

 

 

a) Beschluss über die Sitzungsverteilung gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG bestimmt der Rat aus seiner Mitte entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktion oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen die Beigeordneten.

Dabei erhält je­de Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist. 

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

Fraktion/Gruppe

Berechnung

Quote

Sitze

CDU

(8 x 13) : 30

3,4667

3 + 0 = 3

SPD

(8 x 12) : 30

3,2000

3 + 0 = 3

Bündnis 90/Die Grünen

(8 x 2) : 30

0,5333

0 + 1 = 1

DIE LINKE/Berg

(8 x 3) : 30

0,8000

0 + 1 = 1

 

Danach entfallen auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:

 

CDU-Fraktion                                              = 3 Sitze,

SPD-Fraktion                                              = 3 Sitze,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                       = 1 Sitz,

Gruppe Die LINKE/Berg                            = 1 Sitz.

 

 

b) Bestimmung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG

 

Ausgehend von der festgestellten Sitzverteilung müssen die Beigeordneten und der Inhaber des Grundmandats namentlich benannt werden (§ 75 Abs. 1 NKomVG). Bei der Neubildung nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG sind die Fraktionen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten erneut vorzuschlagen.

 

 

c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einschließlich des Bürgermeisters vom Rat durch Beschluss festzustellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Im Rahmen der Neubildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG fasst der Rat entsprechend der Regelungen in §§ 74, 75 NKomVG i. V. m. § 71 NKomVG folgende Beschlüsse:

 

a) Auf die Fraktionen und Gruppen entfallen folgende Beigeordnetensitze:

 

CDU-Fraktion                                                                                  3 Sitze,

SPD-Fraktion                                                                                   3 Sitze,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                            1 Sitz,

Gruppe DIE LIKE/Berg                                                                  1 Sitz.

 

b) Die Beigeordneten, und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Satz 3 NKomVG durch die Fraktionen und Gruppen bestimmt.

 

c) Der Rat stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses abschließend per Beschluss fest.

 

Bürgermeister Klaus Goedejohann (Vorsitz)

 

                               Beigeordnete: Stellvertreter/in

Für die CDU-Fraktion:                                           NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

 

Für die SPD-Fraktion:                                            NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                      NN                         NN

 

Für die Gruppe DIE LINKE/Berg                                        NN                           NN

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt