Betreff
Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte, 3. Änderung
Vorlage
BV/138/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 die Erweiterung der maschinellen Straßenreinigung in der Ortschaft Bohmte um den Siedlungsbereich “Tappenwiese” beschlossen. Dem entsprechend ist die Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 anzupassen und die Anlage zu § 2 Abs. 3 der Verordnung (Straßenverzeichnis) um die aufzunehmenden Straßenbereiche zu ergänzen. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßenbereiche, bei denen die Gemeinde Bohmte die Reinigung der Straßen und Gossen durchführt.

 

Der Entwurf der 3. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Verordnung zur 3. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt