Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) hat mit den Flächeneigentümern in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen weitere Gespräche geführt. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 6.500.000 €.
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung der Baugebiete einschließlich Ankauf der Flächen, Kosten der Bauleitplanung, Ausgleich und Ersatz, Vermessung und Erschließung sowie die Vermarktung und Veräußerung über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.
Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Flächen soll ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden.
Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden mit der Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14. Juni 2017 bzw. des Rates am 15. Juni 2017 zur Verfügung gestellt. Damit wird gewährleistet, dass die Entwürfe der städtebaulichen Verträge zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 08. Juni allen Ratsmitgliedern vorliegen.
Folgende Finanzierungsregeln sind über die KSG im weiteren Verlauf notwendig:
- Darlehen für den Erwerb aller Flächen i. H. v. insgesamt 3.000.000 € (Kaufpreise: ca. 2.750.000 €; Vertragsnebenkosten: ca. 237.000 €)
- Darlehen für weitere Kosten (Straßenbau, Vermessungskosten, Kosten Bauleitplanung, Kompensationsmaßnahmen, Wasserwirtschaft) i. H. v. insgesamt 2.900.000 €
Damit belaufen sich die Kosten für Erschließung und Kaufpreis auf insgesamt 5.900.000 €. Die Finanzierungskosten sind insgesamt mit 10 % angesetzt worden. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich damit auf ca. 6.500.000 €.
Die Entwicklung von Baulandflächen ist in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert worden. Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden.
Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 15. Juni 2017 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Übersicht der Bürgschaften
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für den Erwerb der Grundstücke in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen i. H. v. 6.500.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen (zum jetzigen Zeitpunkt) |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch einen
Nachtragshaushalt |