Betreff
Wasserverband Wittlage - Antrag der Gemeinde Belm auf Aufnahme in den Wasserverband Wittlage
Vorlage
BV/126/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Belm  hat in seiner Sitzung am 29. März 2017 beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Belm in den Wasserverband Wittlage zu stellen. Die offizielle Antragstellung der Gemeinde Belm ist mit Schreiben vom 4. April 2017 an den Wasserverband Wittlage erfolgt.

 

Der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage ist der Antrag der Gemeinde Bissendorf in der Sitzung am 20. April 2017 vorgestellt worden. Nach intensiver Beratung ist die Geschäftsführung des Wasserverbandes beauftragt worden, den Antrag den Verbandsmitgliedern zur Beratung und Entscheidung in den Räten vorzulegen. Dieses ist mit Schreiben des Wasserverbandes Wittlage vom 18. Mai 2017 erfolgt. Auf die der Vorlage beigefügten, umfangreichen Beratungsunterlagen wird Bezug genommen.

 

In der Diskussion in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage am 20. April 2017 ist deutlich geworden, dass nach der Aufnahme der Gemeinde Bissendorf zum 1. Januar 2017 auch die Aufnahme der Gemeinde Belm in den Wasserverband Wittlage eine strategisch wichtige Entscheidung ist, die den Wasserverband Wittlage in der Perspektive stärker werden lässt. Mit einem Verbandsgebiet von dann rd. 68.000 Einwohnerinnen und Einwohner präsentiert sich der Verband breiter aufgestellt. Aufgrund der guten Strukturen in der Geschäftsstelle können Synergien gewonnen werden, die auch den jetzigen Verbandsmitgliedern zugutekommen werden.

 

Die Gemeinde Belm wird, ein positives Votum der Gemeinderäte Bad Essen, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln sowie der Verbandsversammlung vorausgesetzt, die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage übertragen. Im Verband würden eigenständige Beitragsabteilungen “Wasserversorgung Belm” und „Abwasserbeseitigung Belm“ eingerichtet.

 

Die Gemeinde Belm wäre dann künftig, wie die bisherigen Verbandsmitglieder auch, mit insgesamt 4 Vertreterinnen und Vertretern (Bürgermeister/in und 3 vom Rat zu entsendende Mitglieder) in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage vertreten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Beitritt der Gemeinde Belm in der aufgezeigten Form ausdrücklich begrüßt. Der Rat sollte den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine entsprechende Weisung erteilen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Weisung, dem Antrag der Gemeinde Belm vom 4. April 2017 auf Aufnahme in den Wasserverband Wittlage zuzustimmen

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt