Sachverhalt:
Das Thema Tempo 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen wird momentan auf zwei Ebenen behandelt.
Zum einen ist eine Änderung der STVO in Kraft getreten, die in Bezug auf bestimmte Einrichtungen, die an Haupteverkehrsstraßen gelegen sind, eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich machen. Einzelheiten ergeben sich aus einem entsprechenden Erlass des Nds. Wirtschaftsministerium vom 21.12.2016 an die Straßeverkehrsbehörden in Niedersachsen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist demnach 150 m vor und nach einer der darin aufgeführten Einrichtungen innerhalb geschlossener Ortslagen möglich. Hierzu sind verschiedene Ortspläne mit Radien um entsprechende oder artverwandte Einrichtungen in allen drei Ortschaften beigefügt. Zum Tragen kommen wird nach der Erlasslage wohl nur der 150 m Radius. Da auch von geschlossenen Ortslagen die Rede ist, wird ein entsprechender Antrag für den Bereich Herringhausen-Laar nur schwer zu begründen sein.
Zum anderen beabsichtigt das Land Niedersachsen einen Modellversuch zu einer flächenbezogenen Reduzierung der Geschwindigkeit mit Blick auf Auswirkungen auf Lärm, Luft, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Auswahlkriterien für die vorgesehenen 8 Modellkommunen können der entsprechenden E-Mail des Landkreises Osnabrück vom 18.05.2017 entommen werden. Eine der Vorraussetzungen ist u. a. ein Ratsbeschluss.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss sollte festlegen, ob und ggfls. für welche Bereiche die Gemeinde Bohmte einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund der veränderten STVO stellt.
Der Rat sollte festlegen, ob und ggfls. in welchem Umfang sich die Gemeinde Bohmte um eine Teilnahme an dem vom Land Niedersachsen beabsichtigten Modellversuch zu einer flächenhaften Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bewerben soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
X |
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |