Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 102 „Sonnenbrink” in der Ortschaft Bohmte in der Form beschlossen, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen ist.

 

Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 23. März 2017 der Planentwurf erneut anerkannt

 

Das Beteiligungsverfahren läuft gegenwärtig noch. Die Auslegung der Entwurfsplanung mit Begründung und sämtlichen Anlagen sowie den relevanten Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen wurde am 28. April 2017 bekannt gemacht und liegt in der Zeit vom 08. Mai 2017 bis einschließlich 08. Juni 2017 öffentlich aus. Bislang sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.

 

Sofern bis zum Ende der Auslegungsfrist noch Stellungnahmen eingehen sollten, würden diese mit einem Abwägungsvorschlag versehen umgehend den Ratsmitgliedern zugeleitet.

 

Eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich, da dieser Verfahrensschritt ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Dennoch sind die Abwägungsbeschlüsse  zu den seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange noch einmal zu fassen, da der Abwägungsbeschluss zu sämtlichen Stellungnahmen, sowohl den privaten  Stellungnahmen wie auch den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, insgesamt vor dem Satzungsbeschluss zu fassen sind. Insofern sind die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den Abwägungsempfehlungen der Vorlage erneut beigefügt.

 

Der Vorlage sind zudem der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und die Fachgutachten beigefügt.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass der Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink” als Satzung beschlossen werden kann.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Rat beschließt sodann den Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink” als Satzung.

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt