Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 die
Wiederaufnahme des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 102 „Sonnenbrink” in der
Ortschaft Bohmte in der Form beschlossen, dass das ordentliche
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut
durchzuführen ist.
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 23. März 2017 der Planentwurf
erneut anerkannt
Das Beteiligungsverfahren läuft gegenwärtig noch. Die Auslegung der
Entwurfsplanung mit Begründung und sämtlichen Anlagen sowie den relevanten
Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen wurde am 28. April 2017 bekannt
gemacht und liegt in der Zeit vom 08. Mai 2017 bis einschließlich 08. Juni
2017 öffentlich aus. Bislang sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Sofern bis zum Ende der Auslegungsfrist noch Stellungnahmen eingehen
sollten, würden diese mit einem Abwägungsvorschlag versehen umgehend den
Ratsmitgliedern zugeleitet.
Eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nicht
erforderlich, da dieser Verfahrensschritt ordnungsgemäß durchgeführt worden
ist. Dennoch sind die Abwägungsbeschlüsse
zu den seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange noch einmal zu fassen, da der Abwägungsbeschluss zu sämtlichen
Stellungnahmen, sowohl den privaten
Stellungnahmen wie auch den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, insgesamt vor dem Satzungsbeschluss zu fassen sind. Insofern sind die
seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
Abwägungsempfehlungen der Vorlage erneut beigefügt.
Der Vorlage sind zudem der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes sowie
die Begründung und die Fachgutachten beigefügt.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so
dass der Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink” als Satzung beschlossen werden
kann.
Anlagen:
Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses
Beschlusses. Der Rat beschließt sodann den Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink”
als Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |