Betreff
19. Änderung des Flächennutzungsplan, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/117/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2016 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des neuen Baugebietes „An der Lammert“ in der Ortschaft Hunteburg beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 22. März 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Auslegung der Entwurfsplanung mit Begründung und sämtlichen Anlagen sowie den relevanten Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen wurde am 30. März 2017 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 10. Mai 2017 öffentlich ausgelegen. Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06. April 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 10. Mai 2017 gebeten.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen sowie die dazugehörenden Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange liegen der Vorlage bei.

 

 

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 19. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt werden kann.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Rat stellt sodann die 19. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich des Erläuterungsberichts fest.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt