Sachverhalt:
In der letzten Ortsratssitzung am 08.03.2017 wurde über die Verkehrssituation an den Grundschulen Bohmte berichtet.
Die Schulleiterinnen Frau Erpenbeck und Frau Lehnen hatten auf die Verkehrssituation zu den “Stoßzeiten” hingewiesen und folgende Vorschläge unterbreitet:
- Einbahnstraßenregelung von der Robert-Koch-Straße über die Tilingstraße bis zum Hauweg
- weitere Parkbuchten speziell für die Lehrkräfte der Christophorusschule
- direkt an der Straße “An der Egge” vor dem Eingangstor der Schule
- gegenüber dem Glascontainer an der Tilingstraße
- Wunsch nach einer Lösung für ein gefahrloses Überqueren des Hauwegs von der Tilingstraße aus.
- Einrichten einer Bannmeile für Eltern
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Schulleiterinnen, Herrn Frost und Frau Strotmann wurden die einzelnen Punkte besprochen.
zu 1.
Es besteht bereits eine freiwillige Einbahnstraßenregelung. Es ist fraglich, ob den Anliegern eine rechtlich gebundene Regelung zugemutet werden sollte. Die Schulleiterinnen nehmen von diesem Vorschlag Abstand und ziehen ihn zurück.
zu 2.
Die Notwendigkeit eigener Lehrerparkplätze für die Christophorusschule wird auch von der Verwaltung gesehen.
Das Eingangstor “An der Egge” ist auch die Feuerwehrzufahrt zur Schule. Hier besteht innerhalb eines Sicherheitsbereichs von 11 m absolutes Halte- und Parkverbot. Für diesen Bereich wird eine farbliche Markierung vorgeschlagen, der auf den Sicherheitsbereich hinweist. Die gegenüberliegende Fläche ist im Privatbesitz. Hier kann ein zusätzlicher Parkstreifen kurzfristig nicht angelegt werden.
Die beiden Schulleiterinnen wären damit einverstanden, die Beete in der Parkreihe an der Tilingstraße durch Parkplätze zu ersetzen und die äußeren Plätze für die Lehrkräfte der Christophorusschule zu reservieren.
zu 3.
Der Einmündungsbereich Tilingstraße/Hauweg befindet sich in der Tempo-30-Zone. Die Verkehrsschau hat sich bereits am 27.03.2008 und aktuell am 03.11.2016 mit dem Thema befasst. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind dort grundsätzlich nicht vorgesehen. Denkbar wäre eventuell ein Zebrastreifen. Dieser ist jedoch im Kreuzungsbereich nicht zulässig. Der Zebrastreifen müsste in einigen Metern Entferung Richtung Bremer Straße angelegt werden und würde von den Kindern, die in Richtung Wehrendorfer Straße gehen, nicht genutzt werden.
Um die Situation kurzfristig zu entschärfen wird vereinbart, während der Bring- und Holzeiten Elternlotsen einzusetzen.
zu 4
Die Schulleiterinnen berichten, dass viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, die Straßen vor den Schuleingängen blockieren und dabei selbst zum Sicherheitsrisiko werden. Sie schlagen die Einrichtung sog. Bannmeilen vor. Gerade bei schlechtem Wetter wünschen die Eltern, ihr Kind so nah wie möglich zur Schule bringen zu können.
Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt. Die Punkte 1 bis 4 sind gekennzeichnet.
Die Verwalung schlägt vor,
a) den Sicherheitsbereich vor der Feuerwehrzufahrt farblich zu markieren,
b) die Beete in der Parkreihe an der Tilingstraße durch Parkplätze zu ersetzen,
c) die äußeren Plätze für die Lehrkräfte der Christophorusschule zu reservieren und
d) die Hinweisschilder “Schulanfänger” durch neue, auffälligere Schilder zu ersetzen.
Sofern sich der Einsatz von Elternlotsen nicht realisieren lässt, sollte über die Situation im Einmündungsbereich Tilingstraße/Hauweg erneut beraten werden.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 nicht zur Verfügung. Sie wären für den Haushalt 2018 aufzunehmen.
Anlagen:
Lageplan EKS_CHS
Luftbild EKS_CHS
Beschluss:
Der Ortsrat beschließt ensprechend seinen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |