Betreff
Einziehung eines Teilstücks der Straße "An der Uhlenflucht" in der Ortschaft Bohmte
Vorlage
BV/112/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der Straße “An der Uhlenflucht” in der Ortschaft Bohmte hat ein dort ansässiger Gewerbebetrieb in den zurückliegenden Jahren auf der dem Betriebsgrundstück gegenüberliegenden Straßenseite verschiedene Grundstücke erworben, um sein Betriebsgrundstück zur Standortsicherheit zu arrondieren.

 

Die Straße “An der Uhlenflucht” hat daher in einem Teilbereich keine Erschließungsfunktion mehr, da die noch angrenzenden Flächen, die nicht im Eigentum des Gewerbebetriebes stehen, über die Straße Bruchheide bzw. über die Industriestraße nach wie vor erschlossen sind. Für eine landwirtschaftliche Fläche, die bisher im Norden eine Zufahrt zur Industriestraße und im Süde zur Straße “An der Uhlenflucht” hat, kann eine neue südliche Zufahrt parallel zur nördlichen Grenze des Bauhofgeländes geschaffen werden, so dass die landwirtschaftliche Fläche auch künftig von zwei Seiten aus bewirtschaft werden kann.

 

Das im östlichen Bereich der Straße “An der Uhlenflucht” vorhandene, bewohnte Gebäude, dass nicht im Eigentum des Gewerbebetriebes steht, wird zur Straße “Bruchheide” hin erschlossen. Hier ist nach der Einziehung ein Wendehammer zu errichten, damit die ausreichende Erschließung des Grundstücks auch künftig im erforderlichen Umfang gesichert ist.

 

Die Straße “An der Uhlenflucht” ist öffentlich gewidmet. Daher ist straßenrechtlich eine Entwidmung der Teilfläche, die künftig keine Erschließungsfunktion mehr übernimmt, erforderlich. Hierzu hat der Rat zunächst den Beschluss zu fassen, dass die Einziehung Straßenteilstücks beabsichtigt ist, da die Straßenteilfläche keine Verkehrsbedeutung und Erschließungsfunktion mehr hat.

 

Die Absicht, den Weg einzuziehen, ist öffentlich bekannt zu machen und es ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von drei Monaten gegen die Einziehungsabsicht Bedenken vorzubringen. Sofern innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung keine Bedenken geäußert werden oder diese Bedenken zurückgewiesen werden können, kann die Einziehung des Straßenteilstücks vom Rat beschlossen werden. Dieser Beschluss ist dann ebenfalls öffentliche bekannt zu machen.

 

In der Folge könnte nach Einziehung des Straßenteilstücks mit dem Gewerbebetrieb eine Kaufregelung sowie eine Regelung zur Herstellung des Wendehammers getroffen werden. Hierzu ist dann ein weiterer Beschluss des Rates erforderlich, der dann mit dem Beschluss zur endgültigen Einziehung einher gehen kann.

 

In der beigefügten Übersichtskarte ist das zur Einziehung vorgesehene Straßenteilstück farblich dargestellt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Eine Teilstück der Straße Bruchheide (Gemarkung Bohmte, Flur 2, Flurstück 183/6) hat zwischenzeitlich keine Verkehrs- und Erschließungsbedeutung mehr und soll eingezogen werden. Das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung ist durchzuführen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt