Betreff
Resolution B 65 neu; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2017
Vorlage
BV/111/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 05.05.2017, dass der Rat eine Resolution zur  Thematik der B 65 neu im Bereich des Altkreises Wittlage beschließen möge. Inhaltlich wird auf den der Vorlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen.

 

Die Gemeinde Bohmte ist an einem Dialogprozess beteiligt, der zu diesem Themenkomplex aufgrund der Diskussion zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplan und sich daraus ergebender Diskussionen durch den Landkreis Osnabrück initiiert worden ist. Dieser gemeindeübergreifende Prozess, an dem unter anderem auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  im Rat der Gemeinde Bohmte mitwirkt, ist noch nicht abgeschlossen. Vielmehr ist eine weitere Planerwerkstatt im Rahmen des Dialogprozesses am 04.08.2017 in Wehrendorf geplant. Hierüber hat Bürgermeister Goedejohann im Verwaltungsausschuss informiert.

 

Den weiteren Planungsprozess gilt es von Seiten der Gemeinde Bohmte weiter konstruktiv zu begleiten.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte entscheidet über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2017.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt