Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in der Sitzung am 20. Juni 2016 beschlossen, die Aufgabe der kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bohmte wurde mit Datum 22. Juni 2016/28. Juni 2016 abgeschlossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Mit Schreiben vom 4. Mai 2017 teilt der Landkreis Osnabrück nunmehr mit, dass § 3 der Vereinbarung, der die Beteiligung der Städte und Gemeinden regelt, noch konkretisiert werden muss. Das Schreiben des Landkreises Osnabrück ist der Vorlage ebenfalls beigefügt.
In der vorgesehenen Neufassung des § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll geregelt werden, dass
- die Städte, Gemeinden und Samrgemeinden keine Gesellschafter der TELKOS GmbH werden müssen,
- ein Steuerkreis Breitband eingerichtet wird, in den die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 5 Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter entsenden,
- Erträge aus dem Breitbandausbau sowie aus einem möglichen Verkauf des Netzes entsprechend dem Verhältnis der eingebrachten Investitionskosten ausgeschüttet werden.
Durch die vorgesehene Neuregelung werden die Interessen und die Einflussnahme der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ausdrücklich gewahrt. Insoweit bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken der im Entwurf vorliegenden Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bohmte zuzustimmen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt der vorgesehenen Fortschreibung der für den Breitbandausbau am 22. Juni 2016/28. Juni 2016 zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bohmte geschlossen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück auf der Grundlage des vorliegenden Schreibens des Landkreises Osnabrück vom 4. Mai 2017 zu schließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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X |
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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311.136,00
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
X |
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
5111017001 |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2017 - 2019 X enthalten
nicht enthalten |
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X |
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |