Sachverhalt
In der Sitzung am 20. Juni 2016 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den
Beschluss gefasst, den Gemeindeweg Nr. 00810 “Zu den Dammer Dieven” bezogen auf
die Grundstücke Gemarkung Schwege, Flur 28, Flurstücke 147/1 (tlw.), 147/7 und
147/8 einzuziehen, da der Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat, und das
Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung durchzuführen. Eine Karte, in
welcher der Gemeindeweg dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.
Nachdem die Grundstücksregelungen mit dem Anlieger in der Siedlung
Schwegermoor getroffen werden konnten, wurde mit Bekanntmachung vom
19. Januar 2017, ausgehängt am 26. Januar 2017, die Ankündigung der
Einziehungsabsicht des Gemeindeweges ortsüblich bekannt gemacht.
Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Ankündigung sind keine
Bedenken gegen die angekündigte Einziehung des Gemeindeweges vorgebracht
worden.
Insofern kann die Einziehung des Gemeindeweges Nr 00810 “Zu den Dammer
Dieven” mit Wirkung zum 01.07.2017 bekannt gemacht werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, den Gemeindeweg Nr. 00810 “Zu den Dammer Dieven” mit Wirkung zum 01.07.2017 einzuziehen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |