Betreff
Einziehung Gemeindeweg Nr. 00810 "Zu den Dammer Dieven"
Vorlage
BV/108/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

In der Sitzung am 20. Juni 2016 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Beschluss gefasst, den Gemeindeweg Nr. 00810 “Zu den Dammer Dieven” bezogen auf die Grundstücke Gemarkung Schwege, Flur 28, Flurstücke 147/1 (tlw.), 147/7 und 147/8 einzuziehen, da der Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat, und das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung durchzuführen. Eine Karte, in welcher der Gemeindeweg dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.

 

Nachdem die Grundstücksregelungen mit dem Anlieger in der Siedlung Schwegermoor getroffen werden konnten, wurde mit Bekanntmachung vom 19. Januar 2017, ausgehängt am 26. Januar 2017, die Ankündigung der Einziehungsabsicht des Gemeindeweges ortsüblich bekannt gemacht.

 

Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Ankündigung sind keine Bedenken gegen die angekündigte Einziehung des Gemeindeweges vorgebracht worden.

 

Insofern kann die Einziehung des Gemeindeweges Nr 00810 “Zu den Dammer Dieven” mit Wirkung zum 01.07.2017 bekannt gemacht werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, den Gemeindeweg Nr. 00810 “Zu den Dammer Dieven” mit Wirkung zum 01.07.2017 einzuziehen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt