Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.02.2017 beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der
Gemeinde Bohmte, die von den Eltern für die MIttagsverpflegung zu entrichtenden
Entgelte nicht mehr zu erheben.
Der § 5 Abs. 7 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die
Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte soll
lt. Antrag gestrichen werden und
durch folgenden Absatz ersetzt werden:
“Sofern Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden hierfür keine
Verpflegungsentgelte erhoben. Die Kosten der Mittagsverpflegung trägt die
Gemeinde Bohmte”.
Lt. Antrag erfolgt die Begründung mündlich durch den Antragsteller..
In allen 5 Kindertagesstätten können die Kinder an einer
Mittagsverpflegung teilnehmen. Das Entgelt für die Mittagsverpflegung ist
unterschiedlich hoch, da in jeder Einrichtung ein anderer Essenslieferant
vorhanden ist oder in der eigenen Küche des Kindergartens die Speisen zubereitet
werden.
Folgende Beträge werden in den Kindertagesstätten der Gemeinde für 1
Mittagsessen gezahlt:
Kindergarten Wirbelwind: 1,63 €
Kindergarten Hummelhof: 2,00 €
Kindertagesstätte St. Johannes in Bohmte: 2,75 €
Kath. Kindergarten Hunteburg: 2,00 / Kindergartenkind, 1,85 € /
Krippenkind
Ev. Kindergarten Hunteburg: 2,00 €
Lt. Angaben der Kindertagesstätten nehmen folgende Anzahl von Kindern an
der Mittagsverpfelgung teil:
Kindergarten Wirbelwind: 48
Kinder
Kindertagestätte Hummelhof: 21
Kinder
Kindertagesstätte St. Johann: 51
Kinder
Ev. Kindergarten Hunteburg: 46
Kinder
Kath. Kindergarten Hunteburg: 30
Kinder
Summe: 196 Kinder
Nach den vorliegenden Zahlen muss bei der Streichung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung von der Gemeinde Bohmte ein zusätzlicher Betrag i. H. v. ca. 95.000 € jährlich getragen werden.
Weiterhin ist zu bedenken, dass noch nicht die Hälfte der Kinder in den Kindertagesstätten an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Bei einer Streichung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage erhöht und die geschaffenen örtlichen Voraussetzungen dann nicht mehr ausreichen (Größe des Essensraums etc.). Es würden weitere Folgekosten und Investitionen entstehen, die zunächst nicht genau zu kalkulieren.sind.
Anlagen:
Beschluss:
Der Beschluss wird im Verlauf der Sitzung erarbeitet.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |