Betreff
Eröffnungsbilanz zur Liquidation der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft zum 01.01.2017
Vorlage
BV/078/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) hat in der Sitzung am 19. Oktober 2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2017 beschlossen.

 

Der Jahresabschluss der GWG zum 31.12.2016 stellt gleichzeitig die Grundlage für die Eröffnungsbilanz für den Liquidationsprozess dar. Die Eröffnungsbilanz ist beigefügt. Diese hat die Gesellschafterversammlung der GWG nach entsprechenden Vorberatungen in den Gremien der Gemeinde Bohmte zu beschließen. Der Rat kann den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der GWG eine entsprechende Weisung erteilen.

 

Nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird der Liquidationsprozess im Laufe des Jahres 2017 abegeschlossen werden können. Im Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Bohmte sind entsprechende Haushaltsmittel für die Übernahme der noch im Umlaufvermögen der GWG befindlichen Grundstücke im erforderlichen Umfang veranschlagt.

 


Anlagen:

Eröffnungsbilanz zum Liquidationsprozess zum 1.1.2017

 


Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung beschließt die Erföffnungsbilanz zum 01.01.2017 für den Liquidationsprozess in der vorliegenden Fassung.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt