Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) hat in der Sitzung am 19. Oktober 2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2017 beschlossen.
Der Jahresabschluss der GWG zum 31.12.2016 stellt gleichzeitig die Grundlage für die Eröffnungsbilanz für den Liquidationsprozess dar. Die Eröffnungsbilanz ist beigefügt. Diese hat die Gesellschafterversammlung der GWG nach entsprechenden Vorberatungen in den Gremien der Gemeinde Bohmte zu beschließen. Der Rat kann den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der GWG eine entsprechende Weisung erteilen.
Nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird der Liquidationsprozess im Laufe des Jahres 2017 abegeschlossen werden können. Im Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Bohmte sind entsprechende Haushaltsmittel für die Übernahme der noch im Umlaufvermögen der GWG befindlichen Grundstücke im erforderlichen Umfang veranschlagt.
Anlagen:
Eröffnungsbilanz zum Liquidationsprozess zum 1.1.2017
Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung beschließt die Erföffnungsbilanz zum 01.01.2017 für den Liquidationsprozess in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
X |
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |