Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat den Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink” in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 102 „Sonnenbrink“ im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück am 30. Januar 2016 veröffentlicht und wurde damit rechtsverbindlich.
Innerhalb von einem Jahr nach Veröffentlichung wurde der Bebauungsplan fristgerecht gerügt und ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragt.
Im Rahmen der Prüfung hierzu wurde festgestellt, dass das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Die Bekanntmachungsfrist von einer Woche zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde um einen Tag unterschritten. Damit ist die öffentliche Auslegung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Dieser formelle Fehler kann dadurch wieder geheilt werden, indem das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan an der Stelle wieder aufgenommen und von da an erneut durchgeführt wird, an der der Fehler entstanden ist.
Dies bedeutet, dass die öffentliche Auslegung erneut durchgeführt werden muss. Eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich, da diese im ordentlichen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß beteiligt worden sind.
Im Anschluss an das Auslegungsverfahren ist durch den Rat der Gemeinde Bohmte dann ein neuer Abwägungsbeschluss zu den vorgebrachten Stellungnahmen zu fassen und dann der Satzungsbeschluss erneut zu fassen, sofern sich aus etwaig eingehenden Stellungnahmen keine Erfordernisse zur Änderung des Planentwurfes ergeben.
Der Vorlage sind die folgenden Unterlagen beigefügt:
- Planentwurf
- Begründung
- Schalltechnische Untersuchung
- Geruchs-Immissionsschutzgutachten
- Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 “Sonnenbrink” wieder aufzunehmen und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der öffentlichen Auslegung erneut durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |