Betreff
Bebauungsplan Nr. 102 "Sonnenbrink", Wiederaufnahme des Verfahrens, erneute öffentliche Auslegung
Vorlage
BV/076/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat den Bebauungsplan Nr. 102 “Sonnenbrink” in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 102 „Sonnenbrink“ im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück am 30. Januar 2016 veröffentlicht und wurde damit rechtsverbindlich.

 

Innerhalb von einem Jahr nach Veröffentlichung wurde der Bebauungsplan fristgerecht gerügt und ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragt.

 

Im Rahmen der Prüfung hierzu wurde festgestellt, dass das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Die Bekanntmachungsfrist von einer Woche zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde um einen Tag unterschritten. Damit ist die öffentliche Auslegung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.

 

Dieser formelle Fehler kann dadurch wieder geheilt werden, indem das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan an der Stelle wieder aufgenommen und von da an erneut durchgeführt wird, an der der Fehler entstanden ist.

 

Dies bedeutet, dass die öffentliche Auslegung erneut durchgeführt werden muss. Eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich, da diese im ordentlichen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß beteiligt worden sind.

 

Im Anschluss an das Auslegungsverfahren ist durch den Rat der Gemeinde Bohmte dann ein neuer Abwägungsbeschluss zu den vorgebrachten Stellungnahmen zu fassen und dann der Satzungsbeschluss erneut zu fassen, sofern sich aus etwaig eingehenden Stellungnahmen keine Erfordernisse zur Änderung des Planentwurfes ergeben.

 

Der Vorlage sind die folgenden Unterlagen beigefügt:

-       Planentwurf

-       Begründung

-       Schalltechnische Untersuchung

-       Geruchs-Immissionsschutzgutachten

-       Artenschutzrechtliche Prüfung

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 “Sonnenbrink” wieder aufzunehmen und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der öffentlichen Auslegung erneut durchzuführen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt