Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss
2015 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht
festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 10.02.2017 stattgefunden hat.
Je eine Ausfertigung des Jahresabschlusses und des Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsamtes wird den Fraktionen im Rat der Gemeinde Bohmte sowie dem
Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zugeleitet. Zudem
stehen der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht in ihrer Gesamtheit allen
Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen
geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse
dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass
- die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
der jeweilige Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage darstellt.
Gemäß § 129 I NKomVG i. V. m. § 7 I, II NKomVG beschließt der Rat über die
Jahresabschlüsse 2014 und 2015 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht
dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse
2014 und 2015 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der Verwaltung bedarf der
Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten
Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.
Entsprechend der geprüften
Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2015 insgesamt mit einem
Jahresfehlbetag von -2.001.177,33 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen
Fehlbetrag in Höhe von -2.024.956,89 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde
ein Überschuss in Höhe von 23.779,56 € erzielt.
Die Finanzrechnung 2015 weist bei einem
Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit von -3.744.632,75 € und einem
Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit von -289.289,34 € insgesamt einen
Finanzmittelfehlbetrag von -4.033.922,09 € aus.
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.
10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung des
Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.
Anlagen:
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Bohmte
Prüfbericht RPA
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Jahresabschluss 2015 wird in der
vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis
genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung
erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.001.177,33 € soll in Höhe von
452.589,92 € durch Entnahme aus den „Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 242.652,30 € durch Entnahme aus
den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gedeckt
werden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -1.305.935,11 € wird unter
der Position „Fehlbeträge des Vorjahres“ ausgewiesen.