Betreff
Zuschussantrag der Kolpingfamilie Bohmte zur Anschaffung einer mobilen Wasserbaustelle
Vorlage
BV/068/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kolpingfamilie Bohmte engagiert sich bei verschiedenen Veranstaltungen in der Ortschaft Bohmte und ist dabei besonders auf Familien ausgerichtet. So wird seit vielen Jahren ein Familiennachmittag mit einem Spielangebot auf dem Gelände der Grundschulen durchgeführt, der für alle Interessierten offen und kostenfrei ist.

Die bereits zweimal eingesetzte Wasserbaustelle wurde von der Kolpingfamilie Salzbergen angemietet. Der Transport des umfangreichen Materials ist sehr aufwendig, außerdem entstehen Kosten für Miete und Transport.

Die Kolpingfamilie möchte für ihre Veranstaltungen eine eigene mobile Wasserbaustelle anschaffen, die dann bei Bedarf auch an andere soziale Einrichtungen vermietet werden soll.  Die Kosten betragen 2.000,00 €, eigene Mittel stehen in Höhe von 500,00 € zur Verfügung.  Andere Sponsoren werden  gesucht.

Die Kolpingfamilie beantragt einen Zuschuss aus Ortsratsmitteln  für die Anschaffung einer mobilen Wasserbaustelle in Höhe von 300,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

Zuschussantrag der Kolpingfamilie Bohmte

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte entscheidet entsprechend seinen Beratungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt