Sachverhalt:
Anlieger der Siedlung Tappenwiese haben im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung der maschinellen Straßenreinigung auf die Siedlung Tappenwiese eine Anfrage an die Gemeinde gerichtet. Die Anfrage ist der Vorlage ebenso beigefügt, wie die Eingangsbestätigung der Verwaltung und eine aktuelle laufende Interessenabfrage aufgrund der derzeit geltenden Satzungsregelungen.
Ca. die Hälfte der rd. 70 Grundstücke in der Siedlung Tappenwiese haben die Anfrage unterschrieben.
Grundsätzlich wäre eine Aufnahme der Siedlung in die maschinelle Straßenreinigung möglich, da die Straßenreinigung derzeit bis zur Huntebrücke an der Osnabrücker Straße führt. Insofern wären hier keine zusätzlichen Fahrtstrecken für das Reinigungsfahrzeug erforderlich, die sich nachteilig auf den Gebührensatz auswirken könnten.
Zur Aufnahme der Siedlung Tappenwiese in die maschinelle Straßenreinigung bedarf es seiner Änderung der bestehenden Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte und der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte.
Bei einer Erweiterung der maschinellen Straßenreinigung ist von der derzeit mit der Straßenreinigung beauftragten Firma Alba ein Angebot für die zusätzliche Reinigung der Siedlung Tappenwiese einzuholen. Auf der Grundlage ist dann voraussichtlich auch die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte zu ändern.
Allerdings wären damit voraussichtlich auch Mehrkosten für die Gemeinde Bohmte verbunden, da die Reinigungskosten insgesamt steigen und die Gemeinde Bohmte neben den Kosten für die Reinigung der öffentlichen Flächen, die an den maschinell gereinigten Straßen liegen, auch mindestens einen Anteil von 20 % laut der Gebührensatzung zu übernehmen hat.
Derzeit sieht der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 Einnahmen aus Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 6.200 € und Ausgaben in Höhe von 11.200 € vor.
Es sollte auf der Grundlage der laufenden, abschließenden Interessensabfrage bei den Anliegern eine Entscheidung getroffen werden, ob die Siedlung Tappenwiese in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden soll.
Sofern eine Aufnahme vorgesehen werden soll, würde im Anschluss daran das Angebot der Firma Alba eingeholt und die entsprechenden Gebühren neu kalkuliert werden. In der Sitzung des Rates am 15. Juni 2017 könnten dann die erforderlichen Änderungen der betroffenen Verordnungen und Satzungen beschlossen und im Anschluss im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht werden, so dass eine Aufnahme zum 01.07.2017 möglich wäre.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte sollte eine Entscheidung treffen, ob die Siedlung Tappenwiese in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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X |
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54510 |
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Kostenstelle: |
675000 |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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X |
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung erfolgt
tlw. durch Straßenreinigungsgebühren |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: sind noch zu ermitteln |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |