Sachverhalt:
Am 14. Februar 2017 fand ein Ortstermin mit Ortsratsmitgliedern,
Teilnehmern des Runden Tisches, Herrn Kettler von der Firma Cemterra sowie der
Verwaltung zur Materialauswahl der
Grabdenkmale für die Sarggemeinschaftschaftsgrabanlage sowie die Baumurnenreihengräber
bei der Firma Naturstein Wagenleitner statt.
Während des Termins sind folgende Punkte besprochen und abgestimmt
worden:
In der Sarggemeinschaftsgrabanlage werden nicht zwingend einheitliche
Grabsteine vorgeschrieben. Den Nutzungsberechtigten wird die Wahl gelassen, ob
sie sich einen eigenen Grabstein mit Ablageplatte beschaffen oder einen seitens
der Gemeinde Bohmte zur Verfügung gestellten Grabstein mit Ablageplatte wählen.
Ebenso ist bei einer freien Grabsteinwahl die Wahl der Schriftform
individuell durch den Nutzungsberechtigten zu wählen.
Die Gemeinde stellt für die von ihr besorgten Grabsteine verschiedene
Grabsteinformen und Materialien jeweils in poliert oder matt zur Auswahl. Die
Muster sind als Anlage beigefügt. Hierzu
soll jeweils ein Sargreihengrab und ein Sargdoppelgrab mit einem Grabstein mit
Ablageplatte komplett hergestellt werden, so dass vor Ort je eine
„Mustergrabstelle“ vorhanden ist.
Für die Grabsteine und Ablageplatten werden folgende Vorgaben gemacht:
Einzelgrab:
Grabstein: max. 80 cm hoch
und 110 cm breit, Ablageplatte max. 50 cm
x 40 cm x 5 cm
Stele: max. 80 cm
hoch und 45 cm breit, Ablageplatte max. 50 cm x 40 cm x 5 cm
Doppelgrab:
Grabstein: max. 80 cm hoch x 110 cm breit,
Ablageplatte max. 50 cm x 40 cm x 5 cm
Stele: max. 100 cm hoch x 45
cm breit, Ablageplatte max. 50 cm x 40
cm x 5 cm
Bei der Auswahl der Stelen für die Baumurnengräber hat man sich dahingehend ausgesprochen, dass Form und
Material analog der vorhandenen Stele im Urnengemeinschaftsgrab genommen wird.
Stele mit Verdachung, Farbe: Multicolor geflammt, Kanten gefast.
Beschriftung Sandstrahl, grau getönt.
Da im Laufe der Zeit in jedem Baumgräberfeld mehrere Stelen errichtet
werden müssen, spricht man sich für 3 verschiedene Stelengrößen aus:
Maße:
205 cm x 45 cm = 32
Namen
170 cm x 45 cm = 24
Namen
135 cm x 45 cm = 16
Namen
Im ersten
Baumgräberfeld soll zunächst eine Stele in der Größe von 170 cm x 45 cm
aufgestellt werden. Hier können insgesamt 24 Namen aufgebracht werden.
Anlagen:
Grabsteinmuster
Beschluss:
Der Ortsrat nimmt
die Informationen zur Kenntnis.