Betreff
Zuschussantrag der Werbegemeinschaft Bohmte e.V. zum Nikolausmarkt 2016
Vorlage
BV/038/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Werbegemeinschaft Bohmte e.V. beantragt für die jährliche Durchführung des Nikolausmarktes einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € aus Ortsratsmitteln.

 

Der Nikolausmarkt ist seit Jahren ein fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Gemeinde Bohmte geworden und erfreut sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit. Die Durchführung des Nikolausmarktes ist für die Werbegemeinschaft mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden.

 

Die bisherigen Kosten für den Nikolausmarkt betragen 2.230,41 € (einschl. Mehrwertsteuer). Entsprechende Nachweise liegen bis auf den Kostenaufwand für die Überlassung der Hütten der Werbegemeinschaft Hunteburg (in Höhe von 90,00 € netto) vor. Stromrechnungen sind noch offen.

 

Auch in den Vorjahren wurde ein jährl. Zuschuss von 500 € gewährt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beschließt entsprechend seiner Beratungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt