Sachverhalt:
Am 5. Februar 2017 ist der der Vorlage beigefügte Antrag von der
CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte bei der Gemeinde Bohmte eingegangen. Der Antrag
beinhaltet die Ermittlung der Kosten für die Anschaffung eines bzw. mehrerer
Radar-Displays. Die Anschaffungskosten für ein Radar-Display gamma mit Netzbetrieb
und Zubehör (Anbringung an einer Straßenlaterne) belaufen sich auf 2.560,88 Euro.
Die Anschaffungskosten für ein Radar-Display gamma mit Solarbetrieb und
Zubehör belaufen sich auf 2.894,08 Euro.
Es werden folgende Rabatte auf die Geräte gegeben: 2 bis 4 Geräte = 5%
Rabatt, 5 bis 9 Geräte =10% Rabatt und ab 10 Geräte= 15% Rabatt, jeweils auf
die komplette Nettosumme.
Bei den o.g. Radar-Displays handelt es sich um bauartgleiche Geräte wie
in der Ortschaft Hunteburg. Es gibt bei den Geräten die Varianten “Smiley” oder
“sign” (ein Häckchen + !!!). In der Ortschaft Hunteburg wird die Variante
“sign” genutzt.
Die erstmaligen Anschluss- und Montagekosten an eine vorhandene
Straßenlaterne betragen pro Laterne ca. 500,00 Euro.
Die erstmaligen Montagekosten incl. Standmast und Bodenplatte für ein
solarbetriebenes Gerät belaufen sich auf ca. 820,00 Euro.
Die Umsetzung eines solarbetriebenen Radar-Displays in größeren
zeitlichen Abständen kann durch
Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde
Bohmte vorgenommen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100,00 Euro
pro Umsetzung .
Die Umsetzung eines Radar-Displays an vorhandenen Laternen muss durch eine Firma erfolgen und die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 140,00 Euro pro Umsetzung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat sollte einen Beschlussvorschlag entsprechend des
Beratungsverlaufes formulieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |