Betreff
Erweiterung des Kindergartens Wirbelwind um eine 2. Krippengruppe
Vorlage
BV/024/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Kindergarten Wirbelwind befinden sich derzeit 4 Gruppen im Bereich des Kindergartens und 1 Gruppe mit 15 Plätzen im Krippenbereich. Die Krippe wird als Ganztagskrippe angeboten und ist  auch vollständig ausgelastet. Im Rahmen des Investitionsprogramms für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte werden im Kindergarten Wirbelwind 1,7 Millionen Euro für die Schaffung eines Familienzentrums und den Ausbau des Kindergartenbereichs und Krippenbereichs investiert.

 

Die Landesschulbehörde regte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an, über die Einrichtung einer 2. Krippengruppe nachzudenken. Für die Schaffung  einer  2.  Krippengruppe mit 15 Plätzen im Vormittagsbereich können Fördergelder (RAT-Mittel) von voraussichtlich 12.000 € pro Platz generiert werden.

 

Im Rahmen der Kindertagesstättenplanung liegen aufgrund von aktuellen Kinderzahlen folgende Daten für die Ortschaften Bohmte und Herringhausen-Stirpe-Oelingen vor:

 

 

Für den Ortsteil Bohmte:

Kindergartenjahr

Bedarf

Plätze

Überhang/Fehlbedarf(-)

KiGa

Krippe

KiGa

Krippe

KiGa

Krippe

2017/18

180

63

175

45

-5

-18

2018/19

172

61

175

45

3

-16

2019/20

170

56

175

45

5

-11

2020/21

167

56

175

45

8

-11

 

 

Für den Ortsteil Stirpe-Oelingen:

Kindergartenjahr

Bedarf

Plätze

Überhang/Fehlbedarf(-)

KiGa

Krippe

KiGa

Krippe

KiGa

Krippe

2017/18

42

17

43

10

1

-7

2018/19

40

19

43

15

3

-4

2019/20

42

20

43

15

1

-5

2020/21

49

20

43

15

-6

-5

 

 

Für die nächsten Jahre ist ein Fehlbedarf im Bereich der Krippe ersichtlich, der sich zukünftig auf den Kindergartenbereich auswirken wird.

 

Vor dem Hintergrund des generellen strukturellen Wandels in den Familien und den geplanten Baugebieten in den Ortschaften, ist ein wachsender Bedarf an Krippenplätzen zu erwarten. Seitens der Eltern im Kindergarten Wirbelwind herrscht auch eine gewisse Nachfrage von Krippenplätzen im Halbtagsbereich.

 

Weiterhin wird auch allgemein die Meinung vertreten, dass die Schaffung eines neuen Angebots in diesem Bereich  auch eine gewisse Nachfrage erst entstehen lässt.

 

Mit der Einrichtung einer Vormittags-Krippengruppe könnte eine gute Möglichkeit geschaffen werden, den wachsenden Ansprüchen der berufstätigen Eltern gerecht zu werden und interessierte Neubürger vom Standort Bohmte zu überzeugen.

 

Nach Auskunft des Planungsbüros Nordhoff kann der bereits geplante Anbau um einen weiteren Krippengruppenraum verlängert werden. Die zusätzlichen Kosten betragen unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme innerhalb des aktuell geplanten Bauvorhabens umgesetzt wird, ca. 70.000 €. Bei einer Erweiterung im Nachhinein würden Kosten von 120.000 € entstehen.

 

Aufgrund der zusätzlichen RAT-Mittel könnte dieser Anbau im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass eine 2. Krippengruppe im Kindergarten Wirbelwind Fertigstellung der geplanten Baumaßnahme eingerichtet wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Fördergelder für die neugeschaffenen Krippenplätze   (RAT-MIttel) zu stellen. 

Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Bewirtschaftung der Krippe  und den zusätzlichen Baukosten sind seitens der Verwaltung im Haushalt  einzuplanen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt