Betreff
Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte auf Verbesserung der Rad-und Fußwegsituation an der Wehrendorfer Straße
Vorlage
BV/014/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 9. Januar 2017 ist der in der Vorlage beigefügte Antrag von der CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte bei der Gemeinde Bohmte eingegangen.

Der Antrag beinhaltet, dass die Verwaltung beauftragt wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wie ein durchgehender Rad- und Fußweg an der Wehrendorfer Straße geschaffen werden kann, die Eigentumssituation zwischen der Gemeinde und dem Land Niedersachsen darzulegen und kurzfristige Maßnahmen zur Ausbesserung der Unebenheiten  zu treffen. Sie soll Möglichkeiten über Finanzierung und Umsetzung einer mittelfristigen Schaffung  eines durchgehenden Rad- und Fußweges aufzeigen.

 

 


Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte

 


Beschluss:

Entsprechend dem Beratungsverlauf sollte ein Beschussvorschlag formuliert werden.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt