Betreff
Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges
Vorlage
BV/013/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat mit E-Mail vom 28.12.2016 folgenden Antrag gestellt:

“Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges südlich der Neustadtstraße zum neuen EDEKA-Markt. Damit wären dann die Bewohner des Wohngebietes Neustadtstr. In der Lage den neuen EDEKA-Markt sicherer zu Fuß zu erreichen.”

 

Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind verkehrliche Voraussetzungen zu erfüllen. So setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und gleichzeitig ein gewisses Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen vorliegt. Damit die tatsächliche Fußgängerquerungszahlen ermittelt werden können, sollte nach der Eröffnung des EDEKA-Marktes eine Verkehrszählung vorgesehen werden.

 

In den bisherigen Ortsteilwerkstätten zur Neugestaltung der südlichen Bremer Straße ist für den Bereich der Einmündung zum zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) die Anlegung eines Kreis-/Minikreisverkehrsplatzes angeregt worden. Bei Kreisverkehrsplätzen besteht die Vorgabe, dass an allen einmündenden Straßen Zebrastreifen anzulegen sind. Dies würde bedeuten, dass sowohl nördlich und südlich des Kreisverkehrsplatzes an der Bremer Straße als auch an der Zufahrt zum ZOB Zebrastreifen anzulegen wären.

 

Nach den bereits erfolgten Untersuchungen zur Lärmbelastung und Feinstaubbelastung ist für Ende März 2017 eine erneute Bürgerversammlung vorgesehen. In dieser werden die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten und der Untersuchungen vorgestellt und ein daraus resultierender Gestaltungsentwurf vorgestellt.

 

Im Anschluss daran sollen die Planungsergebnisse in den Gremien vorgestellt werden und darauf basierend die weiteren Abstimmungen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.

 

Der Ortsrat Bohmte und der Ausschuss für Verkehr und Wege sollten eine Empfehlung abgeben, ob bereits nach der Fertigstellung des EDEKA-Marktes Zählungen vorgenommen werden sollen, um die grundsätzliche Möglichkeit zur Anlegung eines einzelnen Zebrastreifens zu klären, oder ob zunächst die Ergebnisse des Prozesses zur Neugestaltung der südlichen Bremer Straße abgewartet werden sollen, und auf der Grundlage dann eine Entscheidung über die weitere Behandlung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erfolgen soll.

 

In der Anlage sind die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten zur Neugstaltung der südlichen Bremer Straße sowie die Präsentation der letzten Ortsteilwerkstatt beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Entsprechend dem Beratungsverlauf sollte eine Empfehlung abgegeben werden.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2017                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt