Sitzung: 20.03.2025 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/065/2025
Sachverhalt:
Die Hafen Wittlager Land GmbH (HWL), deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens u. a. den Aufbau und den Ausbau eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen
Gemeinde Bad Essen 2.500,00 €,
Gemeinde Bohmte 15.000,00 €,
Gemeinde Ostercappeln 2.500,00 €.
Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat in Unternehmen, an denen die Gemeinde Beteiligt ist, vom Rat gewählt.
Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur dann Anwendung, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter zu wählen ist. Bei mehreren Vertreterinnen und Vertretern findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, es sei denn, dass er darauf verzichtet oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Beides ist hier nicht der Fall.
Bedingt durch die Veränderung der Anzahl der Mitglieder der SPD-Fraktion ist die Mandatsverteilung neu zu regeln bzw. zu bestätigen.
In der Gesellschafterversammlung der HWL wird die Gemeinde Bohmte durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Bislang hat Herr Marcus Unger diese Funktion ausgeübt. Stellvertreter von Herrn Unger ist Herr Mathias Westermeyer. Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.03.2025 mitgeteilt, dass Sie dem Wunsch der Verwaltung entsprechen möchte und Herrn Bürgermeister Markus Kleinkauertz zum Mitglied der Gesellschafterversammlung bestimmen lassen möchte. Der Erste Gemeinderat Thomas Rehme soll zukünftig als stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung tätig werden.
Herr Bürgermeister Markus Kleinkauertz kann als Mitglied der Gesellschafterversammlung nicht mehr Mitglied im Aufsichtsrat sein.
In den Aufsichtsrat entsendet die Gemeinde Bohmte 4 Vertreterinnen und Vertreter.
Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten:
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Herr Arnd
Sehlmeyer (CDU) |
Herr
Thomas Gramke (CDU) |
Herr
Patrick Buchsbaum (SPD) |
Herr
Martin Schütz (SPD) |
Herr Lars
Büttner (GfB) |
Herr Karl
Koopmann (GfB) |
Bürgermeister
Markus Kleinkauertz |
Herr Heinz
Ahlbrink (GfB) |
Bei einer Neuberechnung der Verteilung der 4 Aufsichtsratsmandate auf die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte ergibt sich folgendes Ergebnis:
CDU (12 Sitze) |
SPD (9 Sitze) |
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ |
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12,00 |
1.Zugriff |
9,00 |
2.Zugriff |
8,00 |
3.Zugriff |
6,00 |
4. Zugriff |
4,50 |
4,00 |
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Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der HWL stellt der Rat durch Beschluss fest.
Anlagen:
Beschluss:
Herr Bürgermeister Markus Kleinkauertz wird zum Mitglied der Gesellschafterversammlung und Herr Erster Gemeinderat Thomas Rehme wird zum stellvertretenden Mitglied der Gesellschafterversammlung vom Rat bestimmt.
Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
NN (CDU |
NN (CDU) |
NN (CDU |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (GfB) |
NN (GfB) |
Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH erhalten die Weisung, entsprechend den Vorgaben des Rates abzustimmen.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/
oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen und/ oder
Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)
in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel stehen bei der
zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
zugehörigen Budgets Deckung erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung Jährliche Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die Maßnahme ist im
Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten
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Deckungsmittel stehen bei der
zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |