Sachverhalt:

Die Hafen Wittlager Land GmbH (HWL), deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens u. a. den Aufbau und den Ausbau eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen

                Gemeinde Bad Essen                                                    2.500,00 €,

                Gemeinde Bohmte                                                                  15.000,00 €,

                Gemeinde Ostercappeln                                                         2.500,00 €.

Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat in Unternehmen, an denen die Gemeinde Beteiligt ist, vom Rat gewählt.

Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur dann Anwendung, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter zu wählen ist. Bei mehreren Vertreterinnen und Vertretern findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, es sei denn, dass er darauf verzichtet oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Beides ist hier nicht der Fall.

Bedingt durch die Veränderung der Anzahl der Mitglieder der SPD-Fraktion ist die Mandatsverteilung neu zu regeln bzw. zu bestätigen.

In der Gesellschafterversammlung der HWL wird die Gemeinde Bohmte durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Bislang hat Herr Marcus Unger diese Funktion ausgeübt. Stellvertreter von Herrn Unger ist Herr Mathias Westermeyer. Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.03.2025 mitgeteilt, dass Sie dem Wunsch der Verwaltung entsprechen möchte und Herrn Bürgermeister Markus Kleinkauertz zum Mitglied der Gesellschafterversammlung bestimmen lassen möchte. Der Erste Gemeinderat Thomas Rehme soll zukünftig als stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung tätig werden. 

Herr Bürgermeister Markus Kleinkauertz kann als Mitglied der Gesellschafterversammlung nicht mehr Mitglied im Aufsichtsrat sein.

In den Aufsichtsrat entsendet die Gemeinde Bohmte 4 Vertreterinnen und Vertreter.

Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten:

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Herr Arnd Sehlmeyer (CDU)

Herr Thomas Gramke (CDU)

Herr Patrick Buchsbaum (SPD)

Herr Martin Schütz (SPD)

Herr Lars Büttner (GfB)

Herr Karl Koopmann (GfB)

Bürgermeister Markus Kleinkauertz

Herr Heinz Ahlbrink (GfB)

Bei einer Neuberechnung der Verteilung der 4 Aufsichtsratsmandate auf die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte ergibt sich folgendes Ergebnis:

CDU (12 Sitze)

SPD (9 Sitze)

Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“

12,00

1.Zugriff

9,00

2.Zugriff

8,00

3.Zugriff

6,00

4. Zugriff

4,50

4,00

Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der HWL stellt der Rat durch Beschluss fest.


Anlagen:


Beschluss:

Herr Bürgermeister Markus Kleinkauertz wird zum Mitglied der Gesellschafterversammlung und Herr Erster Gemeinderat Thomas Rehme wird zum stellvertretenden Mitglied der Gesellschafterversammlung vom Rat bestimmt.

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

NN (CDU

NN (CDU)

NN (CDU

NN (CDU)

NN (SPD)

NN (SPD)

NN (GfB)

NN (GfB)

Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH erhalten die Weisung, entsprechend den Vorgaben des Rates abzustimmen.


 

Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

     

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

Kostenstelle:

     

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Jährliche Folgekosten:      

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt