Sitzung: 20.03.2025 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/064/2025
Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH, deren alleinige Gesellschafter die
Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, hat als Gegenstand des
Unternehmens den Erwerb und die anschließende Verwertung von Grundstücken für
den Wohnungsbau sowie für gewerbliche und industrielle Nutzung. Dazu gehört
auch die Übernahme der Erschließung von Baugebieten. Die Tätigkeit der
Gesellschaft erstreckt sich nur auf den Altkreis Wittlage Das Eigenkapital der
Gesellschaft beträgt 150.000 € und wird jeweils in Höhe von 50.000 € von den
drei Gemeinden gehalten.
Die Vertretung der Gemeinde in
Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen
und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, an denen die
Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt. Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG
findet nur Anwendung, wenn ein/e
Vertreter/in zu wählen ist. Bei mehreren Vertretern/innen findet § 71 Abs. 6
NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen, so ist
der Bürgermeister zu berücksichtigen, es sei denn, dass er darauf verzichtet
oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist.
Der Rat hat Herrn Bürgermeister Markus
Kleinkauertz für die laufende Wahlperiode bereits zum Geschäftsführer gewählt
und bestellt.
In der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) sind die drei Gemeinden Bad
Essen, Bohmte und Ostercappeln jeweils durch drei Mitglieder oder deren
Vertreter vertreten, die von den Gemeinderäten bestimmt werden.
Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind,
ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Gesellschafterversammlung durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang
vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die
Fraktionen und Gruppen entfallen sind (gemäß § 138 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 6
NKomVG in entsprechender Anwendung der Absätze 2,3 und 5). Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:
CDU (12 Sitze) |
SPD (9 Sitze) |
Gemeinsam für Bohmte (8 Sitze) |
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12,00 |
1. Sitz |
9,00 |
2. Sitz |
8,00 |
3. Sitz |
6,00 |
4,50 |
4,00 |
Danach sind von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:
CDU-Fraktion = 1
Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
SPD-Fraktion = 1
Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Die Ratsgruppe – Gemeinsam für Bohmte = 1 Mitglied bzw.
stellver. Mitglied
Die Bestimmung der Vertreter der
Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) stellt der Rat durch Beschluss
fest.
Die Vertreter der Gemeinden sind nach § 138 NKomVG weisungsgebunden.
Sie können ihre Stimme im Falle einer Weisung durch den Rat oder
Verwaltungsausschuss nur einheitlich abgeben.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der
Gesellschafterversammlung werden benannt:
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Marcus Unger
(CDU) |
Thomas Gramke (CDU) |
Martin Schütz
(SPD) |
Mark
Oelgeschläger (SPD) |
Hildegard Sundmäker (GfB) |
Stefan
Wienholt (GfB) |
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/
oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen und/ oder
Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)
in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel stehen bei der
zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
zugehörigen Budgets Deckung erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung Jährliche Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die Maßnahme ist im
Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten
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Deckungsmittel stehen bei der
zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung bei nicht
zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch einen Nachtragshaushalt |