Sitzung: 20.03.2025 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/030/2025
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept im Dezember 2023 auch den Austritt aus der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land (TOL) beschlossen, da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt. Dementsprechend wurde die Kündigung zum 31.12.2025 ausgesprochen, was vom Rat am 13.03.2024 bestätigt wurde.
Der Austritt aus der TOL hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Unter anderem hat die Geschäftsführung der TOL im vergangenen Jahr dem Rat noch einmal die Arbeit der TOL und deren Auswirkungen für die Gemeinde Bohmte im Vorfeld einer Ratssitzung präsentiert.
Der Austritt aus der TOL bedeutet den Ausstieg aus einer gemeinsamen Tourismusarbeit sowohl mit der TOL als auch mit der Varus-Region, die unter dem Dach der TOL als eine von drei Arbeitsgemeinschaften fungiert. Hierzu zählen neben Bohmte die Gemeinden Bad Essen, Belm, Bramsche, Ostercappeln und Wallenhorst.
Vor diesem Hintergrund soll die Beziehung zwischen der TOL und der Gemeinde Bohmte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität noch einmal dargestellt werden, sowohl in finanzieller Hinsicht aber auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit und die touristischen Auswirkungen und die Naherholung.
Anlagen:
Der Rat positioniert
sich auf der Basis aktueller Informationen an der Kündigung der Mitgliedschaft
festzuhalten oder den Bürgermeister zu beauftragen Gespräche zur Rücknahme der
Kündigung mit der TOL – Geschäftsführung aufzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |