Sitzung: 24.04.2024 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/085/2024
Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ beantragt die Anpflanzung von großkronigen einheimischen Bäumen beim Lkw-Parkstreifen an der Bruchheide. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Ein Luftbild mit der Lage des Parkstreifens ist der Vorlage ebenfalls beigefügt.
Für die Anlegung des Parkstreifens wurde ein Pachtvertrag mit der Firma abgeschlossen, in deren Eigentum die als Industriegebiet ausgewiesenen Ackerfläche steht.
Der Pachtvertrag wurde so abgeschlossen, dass die Fläche für die Anlegung des Parkstreifens ausreichend ist. Weitere Flächen z. B. zum Anpflanzen von Bäumen wurden nicht gepachtet, so dass die Gemeinde Bohmte hierauf keinen Zugriff hat.
Aus Sicht der Verwaltung macht es keinen Sinn ausgewiesene Industriegebietsflächen zu pachten, um diese zu bepflanzen.
Zudem müssten großkronige Bäume in einem Abstand von einigen Metern zum Parkstreifen gepflanzt werden, damit dieser durch die Wurzeln nicht geschädigt wird.
Grundsätzlich ist das Anpflanzen von Bäumen zu begrüßen, allerdings sind Industriegebietsflächen, die gerade für die Ansiedlung von Gewerbe vorgesehen sind, hierfür nicht geeignet.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dem Antrag der Ratsgruppe
„Gemeinsam für Bohmte“ auf Bepflanzung der Lkw-Bucht „Bruchheide“ nicht
stattzugeben. Die Verwaltung nimmt zudem
Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer, ob der vorhandene ungenutzte Grünstreifen
mit Sträuchern bepflanzt werden kann.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |