Die Ratsgruppe "Gemeinsam für Bohmte" beantragt die Bepflanzung der LKW-Haltebucht an der Hafenstraße mit großkronigen einheimischen Bäumen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Der Bereich der Lkw-Haltebucht an der Hafenstraße ist nicht für die Bepflanzung mit großkronigen einheimischen Bäumen geeignet, da hierfür keine entsprechenden Freiflächen vorhanden sind. Eine Bepflanzung auf dem Grundstück des Betreibers der Biomethananlage wäre nur in Abstimmung mit diesem möglich. Das Grundstück liegt allerdings nördlich der Hafenstraße, so dass eine Beschattung der Lkw-Haltebucht durch Bäume, wenn überhaupt, nur in geringem Maße erfolgen würde.

 

Großkronige Bäume benötigen einen Abstand von mehreren Metern zum Parkstreifen, damit dieser bzw. der Gehweg nicht durch die Wurzeln geschädigt wird. Zudem verlaufen auf der Seite auch Versorgungsleitungen, die zu schützen sind. Dies würde für den Eigentümer des Grundstücks bedeuten einen nicht geringen Grundstücksanteil nicht gewerblich nutzen zu können.

 

Bei dem Parkstreifen auf der Südseite sind im Bereich der Zufahrten Flächen vorhanden, auf denen eine Bepflanzung möglich wäre. Aufgrund der einzuhaltenden Sichtdreiecke sowie vorhandener Versorgungsleitungen darf diese aber nicht tief wurzelnd sein und nur in geringer Höhe erfolgen.

 

Der vorhandene schmale Grünstreifen zwischen der Lkw-Haltebucht und dem Zaun zum Betriebsgelände ist nicht Bestandteil des Straßengeländes, sondern gehört zum Hafen-Betriebsgelände.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt bei der Lkw-Haltebucht an der Hafenstraße keine großkronigen einheimischen Bäume zu pflanzen.

Die Flächen im Einmündungsbereich der Zufahrten zum Hafen-Betriebsgelände können insektenfreundlich bepflanzt werden, wobei die Einhaltung der Sichtdreiecke zu gewährleisten ist und keine tief wurzelnden Pflanzen verwendet werden dürfen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt